Was ist BAföG und wofür ist es da?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Sozialleistung. Es ermöglicht jedem, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, das den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Vollzuschuss, während Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen erhalten. Die Gewährung der Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, insbesondere an die Bedürftigkeit, das Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners. Auch Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Alter und der Nachweis einer Zwischenprüfung oder eines geordneten Studienverlaufs sind relevant.

Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit und endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder dem Erreichen der Förderungshöchstdauer. Die Förderzeit kann in bestimmten Fällen verlängert werden, z.B. bei Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes oder durch Mitwirkung in Gremien der Hochschule. Im Jahr 2021 wurden durchschnittlich rund 429.000 Studierende und Schüler*innen nach dem BAföG gefördert.

Voraussetzungen für den BAföG-Bezug in Deutschland

Studierende und Schüler in Deutschland, die finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:

  • Staatsangehörigkeit bzw. aufenthaltsrechtlicher Status: Deutsche Staatsangehörige sind grundsätzlich förderberechtigt. Auch EU-Bürger, Migranten und Geflüchtete, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind, können BAföG beantragen. Dazu gehören auch Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Daueraufenthaltserlaubnis-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Allerdings müssen geflüchtete Personen entweder als anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt sein. Geduldete Geflüchtete müssen sich seit 15 Monaten rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, um BAföG-berechtigt zu sein. Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können kein BAföG erhalten.
  • Alter: Studierende und Schüler können BAföG nur erhalten, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
  • Eignung für die gewünschte Ausbildung: Um BAföG zu erhalten, muss die Person grundsätzlich in der Lage sein, das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen. Normalerweise genügt es, an einer Hochschule oder Schule aufgenommen zu werden. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen müssen möglicherweise ab dem fünften Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen, um weiterhin gefördert zu werden.
  • Finanzieller Bedarf: BAföG wird gewährt, wenn die Familie des Antragstellers nicht in der Lage ist, die Ausbildung allein zu finanzieren. Das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Mit der BAföG-Reform 2022 wurden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern erhöht, um mehr Menschen förderungsberechtigt zu machen. Der maximale Förderungsbetrag für Studierende wurde um 8,47 % angehoben und beträgt nun 934 Euro.

Die oben genannten Voraussetzungen sind die Kernpunkte, die erfüllt sein müssen, um in Deutschland BAföG zu erhalten. Es ist wichtig, dass angehende Studierende und Schüler diese Bedingungen kennen, um ihre Förderung rechtzeitig zu beantragen und finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung zu erhalten.

Wie viel BAföG bekommt man in Deutschland?

Nach den bereitgestellten Informationen hängt die Höhe des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), das man in Deutschland erhält, von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens. Als Arbeitnehmer(in) (in abhängiger Beschäftigung) darf man durchschnittlich €520 pro Monat verdienen (seit dem Wintersemester 22/23, vorher €450) oder insgesamt €6.240 innerhalb eines 12-monatigen Bewilligungszeitraums, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wenn man Kinder hat, erhöht sich die Einkommensgrenze um mehrere Hundert Euro pro Kind, aber das Kindergeld reduziert die Grenze direkt. Es gibt auch eine Einkommensgrenze für Ehepartner, die sich verringert, wenn der Ehepartner ein eigenes Einkommen hat.

Für Einkommen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit liegt die Einkommensgrenze für Studierende und Schüler bei €420 pro Monat oder €5.040 pro Jahr. Dies liegt daran, dass nur eine pauschale Sozialabgabe im Bruttoeinkommen berücksichtigt wird, nicht aber Werbungskosten. Die für Arbeitnehmer erwähnten Einkommensgrenzen für Kinder und Ehepartner gelten auch für diese Art von Einkommen.

Wenn man eine Vergütung für ein Pflichtpraktikum, eine Ausbildung oder eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen erhält, wird die Vergütung nach Berücksichtigung von Werbungskosten und einer pauschalen Sozialabgabe direkt vom BAföG abgezogen. Diese Abzüge gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum, auch wenn das Pflichtpraktikum nur drei Monate dauert.

  • Die absetzbaren Werbungskosten (in der Regel eine Pauschale von €1.230, €1.200 im Jahr 2022 und €1.000 bis Ende 2021) können nur einmal abgezogen werden. Wenn man innerhalb desselben Bewilligungszeitraums wie das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (NICHT Selbstständigkeit) einen Ausgleich für ein Pflichtpraktikum, eine Ausbildung oder eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen erhält, kann die Einkommensgrenze für das Beschäftigungseinkommen als Arbeitnehmer auf etwas über €420 pro Monat oder €5.040 insgesamt für einen 12-monatigen Bewilligungszeitraum verringert werden. In Abhängigkeit vom Einkommen als Arbeitnehmer kann dies auch zu einer Kürzung des BAföG für den betroffenen Bewilligungszeitraum führen.
  • Bei Studierenden mit Halbwaisenrente liegen die monatlichen Einkommensgrenzen derzeit bei €180. Der gleiche Betrag gilt für die meisten Schüler, während nur zwei Arten von Schulen eine höhere Einkommensgrenze haben.

Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung in Deutschland?

Die Rückzahlung des zinsfreien Staatsdarlehens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Deutschland erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird vom BVA ein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an die aktuelle Anschrift des Empfängers versendet. Dieser Bescheid enthält Informationen zur Höhe der Darlehensschuld, zur Förderungshöchstdauer und zu den Rückzahlungsmodalitäten.

Der Rückzahlungszeitraum beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Die maximale Tilgungsdauer beträgt 20 Jahre. Wenn während des Studiums auch ein Bankdarlehen nach § 18c BAföG aufgenommen wurde, muss dieses zuerst zurückgezahlt werden. Der Rückzahlungsbeginn für das Staatsdarlehen verschiebt sich dann bis zur Fälligkeit der letzten Rückzahlungsrate des Bankdarlehens.

Das Staatsdarlehen ist während der gesamten Laufzeit zinslos. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen wird das Darlehen jedoch für die Dauer des Zahlungsrückstandes verzinst. Die monatliche Regelrate beträgt seit dem 01.04.2020 130 EUR und ist in der Regel für drei Monate im Voraus zu entrichten.

  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit möglich. Dabei erhält der Darlehensnehmer auf Antrag einen prozentualen Nachlass, dessen Höhe von der noch nicht fälligen Darlehensschuld abhängt. Informationen zu den aktuellen Nachlasssätzen sind auf den Informationsseiten des BVA verfügbar.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen lassen. Dazu muss man beim BVA einen formlosen Antrag stellen und die Voraussetzungen durch aktuelle Einkommensnachweise belegen. Der Freibetrag für das anrechenbare Einkommen beträgt derzeit 1.605 EUR pro Monat und erhöht sich für jedes Kind und für Ehegatten/Lebenspartner, die kein eigenes Einkommen haben und sich nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden. Weitere Freibeträge können für behinderungsbedingte Aufwendungen oder für Alleinerziehende mit Kindern unter 16 Jahren beantragt werden.

Wie stellt man einen BAföG-Antrag in Deutschland?

Um einen BAföG-Antrag in Deutschland zu stellen, müssen Sie folgende Schritte beachten:

1. Holen Sie sich die erforderlichen Antragsformulare: Die benötigten Formulare finden Sie auf der offiziellen BAföG-Website. Die Formulare sind farblich gekennzeichnet, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern:- Benzin (blau): vom Antragsteller auszufüllen- Rot: von jedem Elternteil und Ehepartner/Partner auszufüllen (ein Formular pro Person)- Gelb: von der Bildungs- bzw. Ausbildungseinrichtung auszufüllenSie können alle Formulare einschließlich der ausgefüllten Daten auf Ihrem Computer speichern.

2. Füllen Sie die Antragsformulare aus: Füllen Sie das Formular “Antrag auf Ausbildungsförderung” (Formblatt 01) als Hauptantragsformular aus. Je nach Situation müssen Sie möglicherweise zusätzliche Formulare einreichen:- Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren haben, reichen Sie das Formblatt 04 (“Kinder der auszubildenden Person”) zusammen mit Formblatt 01 ein.- Wenn Ihre Bildungseinrichtung eine Bescheinigung gemäß § 9 BAföG ausstellt, können Sie sie anstelle des Formblatts 02 (“Bescheinigung nach § 9 BAföG”) einreichen.- Jeder Elternteil und Ehepartner/Partner muss das Formblatt 03 (“Einkommenserklärung”) ausfüllen.

3. Reichen Sie den Antrag ein: Geben Sie Ihren vollständigen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Ausbildung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ab. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst beginnen, wenn alle Informationen vollständig sind und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.

  • Hinweis: Wenn Sie Probleme beim Öffnen oder Ausfüllen der Formulare haben, stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuelles Programm zum Anzeigen von PDF-Dokumenten auf Ihrem Computer installiert haben. Sie benötigen Adobe Reader (Version 8) oder ein ähnliches Programm, um ausgefüllte Formulare zu speichern.

Dies waren die grundlegenden Informationen zum BAföG-Antragsverfahren in Deutschland. Im folgenden Artikel werden wir detaillierter auf den Prozess, die erforderlichen Unterlagen und wichtige Fristen eingehen.

BAföG und Nebenjob: Was ist erlaubt?

Wer BAföG bezieht und nebenher arbeiten möchte, sollte die Regelungen und Grenzen genau kennen. Hier sind einige wichtige Informationen:

  • Anrechnungsfreier Betrag: Monatlich sind bis zu 520,92 Euro anrechnungsfrei für den Nebenjob, während man BAföG bezieht.
  • Anrechnung des Bruttoeinkommens: Das Bruttoeinkommen des Nebenverdienstes wird für die Berechnung des BAföG-Anspruchs herangezogen.
  • Einkommen des gesamten Jahres angeben: Beim BAföG-Antrag muss das Einkommen des gesamten Jahres angegeben werden, nicht nur das des Nebenjobs.
  • Freibetrag für den Nebenverdienst: Der Freibetrag für den Nebenverdienst beträgt ca. 6.240 Euro pro Jahr.

Es gibt weitere wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten:

  • Werbungskosten: Aufwendungen für den Nebenjob oder die Ausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden.
  • Sozialabgaben: Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung werden vom Bruttoeinkommen abgezogen.
  • Überschreitung des Freibetrags: Wenn der monatliche Freibetrag von 520 Euro überschritten wird, wird dieser Betrag vom BAföG abgezogen.

Es gibt auch bestimmte Einkünfte, die auf das BAföG angerechnet werden:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Neben dem BAföG werden auch Einkünfte aus Kapitalvermögen angerechnet, wenn sie den Freibetrag übersteigen.
  • Gehalt aus einer Ausbildung: Gehalt aus einer Ausbildung wird voll auf das BAföG angerechnet, ohne Freibetrag.
  • Waisenrente oder Waisengelder: Waisenrente oder Waisengelder gelten als Einkommen und mindern den BAföG-Höchstsatz. Es gibt einen Freibetrag von 255 Euro für Berufsfachschulen oder 180 Euro für andere Schulen oder Studenten.

Es ist auch wichtig zu wissen, welche Einkünfte nicht auf das BAföG angerechnet werden:

  • Unterhalt von Eltern oder Ehepartnern: Unterhalt von Eltern oder Ehepartnern wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss daher nicht im Antrag angegeben werden.
  • Unterhalt von geschiedenen Ehepartnern: Unterhalt von geschiedenen Ehepartnern muss angegeben werden und kann die BAföG-Förderung mindern.

Diese Informationen basieren auf den gegebenen Informationen, decken jedoch möglicherweise nicht alle Szenarien ab. Es wird empfohlen, sich bei offiziellen Quellen oder zuständigen Behörden über die genauen und aktuellen Regelungen für BAföG und Nebenjobs zu informieren.

Aktuelle BAföG-Änderungen und Reformen in Deutschland

Die BAföG-Reform 2022 bringt wichtige Änderungen und Verbesserungen für Studierende und Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Im Rahmen des 27. BAföG-Änderungsgesetzes wurden verschiedene Leistungsverbesserungen beschlossen, die zum kommenden Schuljahresbeginn bzw. Wintersemester 2022/2023 in Kraft treten werden.

  • Förderungshöchstbetrag: Der Förderungshöchstbetrag wird von 861 Euro auf 934 Euro erhöht. Damit erhalten BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger eine höhere finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung.
  • Altersgrenze: Die Altersgrenze für den Bezug von BAföG wird angehoben, sodass auch Menschen über 45 Jahre noch eine Förderung erhalten können, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Freibeträge vom Elterneinkommen: Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch wird der finanzielle Spielraum für den Bezug von BAföG-Leistungen erweitert.
  • Digitale Antragstellung: Die digitale Antragstellung wird vereinfacht. Statt einer aufwendigen Bestätigung mit der e-Id-Funktion des Personalausweises oder dem Ausdrucken und Unterschreiben des Antrags, reicht künftig die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.

Diese Änderungen sind Teil der BAföG-Reform 2022 und tragen dazu bei, dass Studierende und Schülerinnen und Schüler in Deutschland bessere finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Reformmaßnahmen und Planungen zur elternunabhängigeren Förderung im BAföG sind noch nicht endgültig festgelegt.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium in Deutschland, wenn man kein BAföG erhält

Studieren kann teuer sein, vor allem wenn man kein BAföG erhält. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Hier sind einige Optionen, die Ihnen helfen können, finanzielle Engpässe zu überbrücken und Ihr Studentenportemonnaie langfristig aufzubessern:

  • Tipp 1: Das Weihnachtsgeld für feste Kostenfaktoren clever einsetzen
    Ein cleverer Tipp, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, ist die geschickte Platzierung von Zahlungen. Nutzen Sie das Weihnachtsgeld von Verwandten strategisch, indem Sie es für feste Kostenfaktoren wie Versicherungen verwenden. So können Sie rechtzeitig Geld sparen und Engpässe vermeiden.
  • Tipp 2: Spezielle Alternativen zu Krediten
    Kredite sind für viele Studenten unattraktiv, da sie oft kein üppiges Einkommen haben. Eine Alternative könnte die Pfandleihe sein, bei der Sie Ihr Fahrzeug schätzen lassen und ein Finanzierungsangebot erhalten. Dies kann eine schnelle Lösung sein, um dringende finanzielle Bedürfnisse zu decken.
  • Tipp 3: Finanzierungen nur in Maßen abschließen
    Es ist ratsam, Anschaffungen nur in Ausnahmefällen zu finanzieren, da selbst Null-Prozent-Finanzierungen letztendlich zu höheren Kosten führen können und den finanziellen Handlungsspielraum einschränken. Vermeiden Sie es, sich in Schulden zu stürzen, und achten Sie darauf, Ihre Ausgaben im Auge zu behalten.
  • Tipp 4: Stipendien während des Studiums beantragen
    Wenn Sie besondere Talente haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Stipendien während des Studiums zu beantragen. Es gibt verschiedene Optionen, um eine Förderung für herausragende Fähigkeiten zu erhalten, wie das Deutschlands-, das Aufstiegs- und das Weiterbildungsstipendium. Diese Stipendien können Ihnen nicht nur finanzielle Unterstützung bieten, sondern auch Ihre beruflichen Perspektiven verbessern.

Es gibt also verschiedene alternative Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium in Deutschland, wenn man kein BAföG erhält. Von der geschickten Nutzung des Weihnachtsgeldes bis hin zur Beantragung von Stipendien, gibt es Optionen, die Ihnen helfen können, finanzielle Engpässe zu überwinden. Denken Sie daran, Ihre Entscheidungen sorgfältig zu treffen und Ihre Ausgaben im Blick zu behalten, um Ihre finanzielle Situation während des Studiums erfolgreich zu bewältigen.

BAföG für Auslandsstudium: Voraussetzungen und Antragsprozess

Wenn du ein Auslandsstudium planst und finanzielle Unterstützung benötigst, kannst du möglicherweise BAföG für dein Studium im Ausland beantragen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen.

Dauer des Auslandsstudiums: Die Dauer deines Auslandsstudiums muss mindestens sechs Monate oder ein Semester betragen. Bei Kooperationsprogrammen mit ausländischen Universitäten, wie beispielsweise Praktika, liegt die Mindestdauer bei 12 Wochen.

Bildungseinrichtung im Ausland: Die Bildungseinrichtung, an der du studieren möchtest, muss dem Niveau einer deutschen Universität oder Fachhochschule entsprechen.

Wohnsitz in Deutschland: Um BAföG für ein Auslandsstudium zu erhalten, musst du entweder einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder eine starke Verbindung zur deutschen Gesellschaft nachweisen, falls du keinen deutschen Wohnsitz hast.

Zusätzliche Anforderungen für EU- und Schweiz-Studien: Innerhalb der EU und der Schweiz gelten zusätzliche Voraussetzungen für den Bezug von Auslands-BAföG. Zum Beispiel muss das Studium innerhalb der EU oder der Schweiz stattfinden und von den deutschen Bildungsphasen unabhängig sein.

Anerkennung von Studienleistungen: Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen teilweise anerkannt und für die Ausbildung in Deutschland verwertbar sein.

Frühzeitige Beantragung und Bearbeitungszeit: Es wird empfohlen, vor dem offiziellen Antragsprozess eine vorläufige Entscheidung vom zuständigen BAföG-Amt einzuholen, um die Berechtigung festzustellen. Die Bearbeitung des Auslands-BAföG-Antrags kann bis zu sechs Monate dauern, daher ist es ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen.

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