Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es wird gezahlt, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und dadurch ihren Lohn oder ihr Gehalt verlieren. Der Anspruch auf Krankengeld besteht in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. In den ersten sechs Wochen erhalten die meisten Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber.
Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, das für mindestens 10 Wochen geschlossen wurde. Beschäftigte in Minijobs, Studierende und Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch hauptberuflich Selbstständige können sich mit Anspruch auf Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Hierfür müssen sie vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Wahlerklärung abgeben oder einen Wahltarif abschließen. Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.
Um das Krankengeld zu berechnen, wird in der Regel das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Dieses Bruttoeinkommen wird dann mit dem Prozentsatz von 70 Prozent multipliziert. Ist das errechnete Krankengeld höher als 90 Prozent des Nettoeinkommens, wird jedoch nur der Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag ausgezahlt.
Es gibt noch weitere Faktoren, die die Höhe des Krankengeldes beeinflussen. Zum einen werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom Krankengeld abgezogen. Dadurch wird der Krankengeldbetrag entsprechend reduziert. Zum anderen können Versicherte Krankengeld wegen derselben Krankheit nur für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren erhalten. Nach Ablauf dieser Frist endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld.
Das Krankengeld dient als finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer während ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Es soll sicherstellen, dass sie trotzdem ein Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die genaue Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Bruttoeinkommen, dem Nettoeinkommen und den Abzügen für Sozialversicherungsbeiträge.
Krankengeld Berechnungsmethode in Deutschland
In Deutschland wird das Krankengeld nach bestimmten Berechnungsmethoden ermittelt. Es berücksichtigt Faktoren wie das Einkommen, die Dauer der Krankheit und die rechtlichen Vorschriften. Hier sind die relevanten Informationen zur Berechnung des Krankengeldes:
- In den ersten sechs Wochen einer Krankheit erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Krankengeld.
- Nach den sechs Wochen springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld.
- Anspruch auf Krankengeld haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die einen entsprechenden Anspruch erworben haben.
- Krankengeld wird in folgenden Fällen gezahlt:
- Wenn der Arbeitnehmer stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt wird, ohne weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber zu beziehen.
- Wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist und der Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
- Wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle angetreten hat und in den ersten vier Wochen krank wird. In diesem Fall zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
- Wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I bezieht und länger als sechs Wochen krank ist. In den ersten sechs Wochen zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach dem Arztbesuch bei der Krankenkasse eingehen, sonst ruht der Anspruch auf Krankengeld. Seit dem 1. November 2022 haben auch Personen, die Angehörige während eines Krankenhausaufenthalts aus medizinischen Gründen begleiten müssen, einen Anspruch auf Krankengeld. Eine Bescheinigung des Arztes bei der Einweisung ins Krankenhaus ist erforderlich.
Ehegatten und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige in der GKV müssen sich selbst um eine Absicherung im Krankheitsfall kümmern und haben verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen aus der gegebenen Quelle stammen und sich die Regelungen zum Krankengeld in Deutschland ändern können.
Voraussetzungen für Krankengeldanspruch in Deutschland
Die Voraussetzungen für einen Krankengeldanspruch in Deutschland sind klar definiert. In diesem Artikel werden die verschiedenen Bedingungen aufgeführt, um Krankengeld in Anspruch nehmen zu können.
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber: Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dies ist unabhängig von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Um Krankengeld beantragen zu können, muss man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein.
- Erwerb von Krankengeldanspruch: Zusätzlich zur Mitgliedschaft in der GKV muss man einen Anspruch auf Krankengeld erworben haben.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Krankengeld gewährt werden kann:
- Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung: Wenn man aufgrund einer Krankheit stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung behandelt wird und kein Gehalt vom Arbeitgeber erhält, kann man Krankengeld beantragen.
- Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt mehr zahlt, kann man Krankengeld beantragen.
- Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses: Wenn man innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt und der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt zahlt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel das Krankengeld.
- Bezug von Arbeitslosengeld I und Krankheit von mehr als sechs Wochen: Wenn man Arbeitslosengeld I bezieht und länger als sechs Wochen krank ist, zahlt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Wochen das Arbeitslosengeld. Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nach dem Arztbesuch bei der Krankenkasse eingereicht werden muss, sonst ruht der Anspruch auf Krankengeld. Seit dem 1. November 2022 haben auch Begleitpersonen von Angehörigen während eines Krankenhausaufenthalts Anspruch auf Krankengeld, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Anspruch. Familienversicherte, Pflichtversicherte Praktikanten, Studenten und Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen selbst für eine Absicherung im Krankheitsfall sorgen, zum Beispiel durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Wie lange kann man Krankengeld beziehen in Deutschland?
In Deutschland kann man als Versicherter maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren beziehen. Dies gilt für eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit derselben Diagnose. Alle Tage einer Arbeitsunfähigkeit werden in die 78 Wochen Anspruchsdauer auf Krankengeld gerechnet, unabhängig davon, von wem in der Zeit eine Leistung bezogen wird.
Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzukommt, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht. Eine Blockfrist von 3 Jahren beginnt, wenn erstmalig eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. An das Ende einer Blockfrist schließt sich immer unmittelbar die nächste Blockfrist an. Jede Diagnose setzt eine eigene Blockfrist in Gang.
Wenn die 78 Wochen Anspruchsdauer Krankengeld erreicht sind, spricht man von “Aussteuerung” aus dem Krankengeld. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Diagnose entsteht erst wieder mit Beginn einer neuen Blockfrist. Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen darf in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit mit der “ausgesteuerten Diagnose” vorgelegen haben, und zum anderen müssen in diesem Zeitraum ebenfalls mindestens 6 Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld zwar besteht, aber das Krankengeld nicht gezahlt wird, wenn andere Leistungen wie Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, Leistungsfortgewährung im Krankheitsfall durch die Agentur für Arbeit oder Übergangsgeld durch die gesetzliche Rentenversicherung vorrangig sind.
Unterschiede zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld in Deutschland
Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet verschiedene Leistungen, um Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu unterstützen. Krankengeld und Arbeitslosengeld sind zwei solche Leistungen, die sich in ihren Voraussetzungen und Höhe stark unterscheiden.
Das Krankengeld wird gezahlt, wenn eine Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% bis 90% des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts. Es wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, wenn dieselbe Erkrankung für mehr als 6 Wochen zur Arbeitsunfähigkeit führt. In den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dieses Krankengeld wird solange gezahlt, bis keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht, jedoch für maximal 78 Wochen.
Im Gegensatz dazu wird Arbeitslosengeld gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und man arbeitslos gemeldet ist. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Dieser Betrag wird für eine bestimmte Dauer gezahlt, die von der vorherigen Beschäftigungsdauer abhängt.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Krankengeld und Arbeitslosengeld unterscheiden sich ebenfalls. Während man für Krankengeld eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit benötigt, muss man für Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet sein und aktiv nach Arbeit suchen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses davon abhängt, wann die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat. In einigen Fällen kann es zu einer Kombination von Krankengeld und Arbeitslosengeld kommen.
Krankengeld beantragen in Deutschland
Um Krankengeld in Deutschland zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine AU-Bescheinigung kann nun auch über Video-Beratungen ausgestellt werden, allerdings nur für Patienten, die zuvor in der Praxis behandelt wurden und bei denen die Arbeitsunfähigkeit über die Videoübertragung ausreichend bewertet werden kann. Eine Erstbescheinigung kann maximal 7 Tage ausgestellt werden, danach muss der Patient die Praxis aufsuchen, wenn er immer noch krank ist. Folgebescheinigungen können nur über Video ausgestellt werden, wenn eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt zuvor die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit festgestellt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass eine sichere Bewertung der Arbeitsunfähigkeit über Video-Konsultationen nicht möglich ist, eine persönliche Untersuchung in der Praxis daher erforderlich ist. Krankenscheine können nicht allein auf Grundlage von Online-Fragebögen, Chat-Umfragen oder Telefonanrufen ausgestellt werden.
Im Hinblick auf Krankengeld für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige haben jedoch drei Optionen, um sich im Krankheitsfall abzusichern:
- Sie können eine Wahlleistungserklärung bei der Krankenkasse abgeben und einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, der den Anspruch auf Krankengeld einschließt.
- Sie können einen freiwilligen Krankengeldtarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.
- Alternativ können sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Die Höhe des gezahlten Krankengeldes richtet sich nach dem regulären Einkommen der Person. Es beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens. Pauschalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Der maximale tägliche Betrag für Krankengeld beträgt 116,38 € im Jahr 2023. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Krankengeld abgezogen. Normalerweise müssen während des Bezugs von Krankengeld keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, es sei denn, es liegen zusätzliche beitragspflichtige Einkünfte vor.
Weitere Leistungen bei Krankheit neben Krankengeld in Deutschland
Bei langer Krankheit erhalten Arbeitnehmer in Deutschland Krankengeld statt ihres Gehalts. Dies gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krank sind, Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld bei einer Krankenkasse, Künstler und Publizisten, die in der Künstler-Sozialkasse versichert sind, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I. Es ist wichtig zu beachten, dass Familienversicherte, Studenten, Rentner, Minijobber und Empfänger von Bürgergeld keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Seit November 2022 gibt es jedoch auch eine weitere Leistung, nämlich Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder Menschen, die sich sprachlich nicht verständigen können, wenn sie jemanden zu einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten. Die genauen Regelungen hierzu wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie veröffentlicht.
Die Krankenkassen zahlen insgesamt bis zu 78 Wochen Krankengeld aufgrund derselben Erkrankung. In den ersten sechs Wochen der Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Erst danach tritt die Krankenkasse ein. Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld. Es gibt jedoch drei Möglichkeiten, wie es danach weitergeht, abhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten.
Um Krankengeld zu erhalten, muss die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung innerhalb von einer Woche nach Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingegangen sein. Wer nicht rechtzeitig zum Arzt geht und die AU lückenlos nachweisen kann, verliert im schlimmsten Fall seinen Anspruch auf Krankengeld. Seit 2019 gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für erkrankte Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft bei der Krankenkasse vom Anspruch auf Krankengeld abhängt. In diesen Fällen muss eine weitere AU spätestens innerhalb eines Monats erneut festgestellt sein, damit weiterhin Krankengeld fließt. Es ist von großer Bedeutung, die Fristen und Vorgaben einzuhalten, da ansonsten im ungünstigsten Fall keine Zahlung von der Krankenkasse erfolgt.
Überblick über besondere Regelungen und Bestimmungen zum Krankengeld während der COVID-19-Pandemie in Deutschland
Gemäß den bereitgestellten Informationen gibt es wichtige Details zu “krankengeld während der corona-pandemie in deutschland”. Hier sind die relevanten Informationen im Überblick:
- Angestellte, die von dem Coronavirus oder einer anderen Krankheit betroffen sind und nicht zur Arbeit gehen können, haben unabhängig davon, ob sie sich in Deutschland oder im Ausland befinden, für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
- Seit dem 1. Juni 2022 beträgt die empfohlene Isolationsdauer bei einer Coronavirus-Infektion fünf Tage. Ab dem sechsten Tag können sich Angestellte “freitesten”, sofern sie keine Symptome mehr zeigen. Falls die Symptome weiterhin bestehen, entscheidet der behandelnde Arzt über die Dauer des Krankengeldes und die Verpflichtung des Arbeitgebers, Krankengeld zu zahlen.
- Die Quarantäne für COVID-19 wird nur dann entschädigt, wenn sie vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Angestellte, die freiwillig in Quarantäne gehen, ohne eine offizielle Anordnung oder ein ärztliches Attest zu haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Gemäß dem aktuellen Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt die Entschädigung für den Verdienstausfall während der Quarantäne nur für vollständig geimpfte Angestellte. Ungeimpfte Personen und diejenigen, die wissentlich in Risikogebiete gereist sind, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn ein Angestellter als vollständig geimpft gilt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Krankengeld für die ersten sechs Wochen der Quarantäne im Voraus zu zahlen. Die Entschädigung entspricht dem Nettogehalt des Angestellten. Der Arbeitgeber kann später eine Erstattung vom zuständigen Gesundheitsamt beantragen. Ab der siebten Woche muss der Angestellte die Entschädigung für die Quarantänezeit direkt bei der jeweiligen Behörde beantragen.
- Das IfSG gilt grundsätzlich nur für Quarantäneanordnungen, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden. Die Bedingungen für eine Entschädigung während der Isolation in ausländischen Ländern sind nicht eindeutig geregelt. Wenn der Arbeitgeber Krankengeld während einer Quarantäne im Ausland im Voraus zahlt, muss er in der Regel die entsprechende ausländische Behörde kontaktieren, um eine Erstattung zu erhalten.
- Wenn die Quarantäne in einem ausländischen Land vom deutschen Gesundheitsamt nicht anerkannt wird, kann der Arbeitnehmer möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben. Dieser Anspruch gilt jedoch nur für wenige Tage und kann in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ausgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohdaten basieren und möglicherweise nicht die aktuellsten Vorschriften widerspiegeln. Es wird immer empfohlen, sich bei konkreten Fällen an Rechtsexperten oder zuständige Behörden zu wenden.