Teilzeitstunden sind Arbeitsstunden, die weniger sind als die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle. Laut § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) umfasst Teilzeit jede Vereinbarung, die weniger Arbeitszeit vorsieht als eine Vollzeitstelle. Die genaue Anzahl der Stunden steht im Arbeitsvertrag. Teilzeit kann auch als vollzeitnahe Teilzeit bezeichnet werden, wenn die Arbeitszeit 30 oder mehr Stunden pro Woche beträgt.
Die Gründe, warum Arbeitnehmer Teilzeit arbeiten möchten, können vielfältig sein. Häufige Gründe sind die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Familienangehörigen sowie die Möglichkeit, mehr Freizeit für Hobbys zu haben oder aus gesundheitlichen Gründen.
Nach § 8 TzBfG hat jeder Angestellte einen Anspruch auf Teilzeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen und der Betrieb gefährdet ist. Eine Ablehnung muss schriftlich mit Begründung erfolgen. Wenn der Arbeitgeber bis einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit keine Rückmeldung gibt, gilt die Zustimmung als erteilt. Ein erneuter Antrag auf Teilzeit kann zwei Jahre nach dem letzten Antrag gestellt werden.
Wie viele Stunden sind in Deutschland gesetzlich für Teilzeit vorgeschrieben?
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindeststundenzahl für Teilzeitbeschäftigung. Die Anzahl der Stunden wird vielmehr individuell im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. Es ist möglich, sowohl Wochenarbeitszeiten von 39 Stunden als auch deutlich weniger, wie beispielsweise 20 oder sogar nur 3 Stunden pro Woche, zu vereinbaren.
Dennoch besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, mindestens zehn Stunden pro Woche in Teilzeit eingesetzt zu werden. Sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für weniger Stunden einsetzen, kann dieser den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche einfordern.
Es gibt jedoch auch die Option, im Arbeitsvertrag festzuhalten, dass nur zwei Stunden pro Woche gearbeitet werden. Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch regelmäßig für deutlich mehr Stunden einsetzt, kann eine Vertragsanpassung verlangt werden. Überstunden bei Teilzeit können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt werden. Wenn keine Regelung besteht, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichten.
- Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt wurden. Ein Beispiel dafür ist das Teilzeitmodell “Classic” mit einer 30- oder 20-Stunden-Woche.
Vorteile und Nachteile von Teilzeitstunden
Ein Teilzeitjob bietet verschiedene Vorteile, aber es gibt auch einige Nachteile, die beachtet werden müssen. Zunächst einmal ermöglicht ein Teilzeitjob eine gute Work-Life-Balance. Durch die Reduzierung der Arbeitsstunden haben Arbeitnehmer mehr Zeit für ihr Privatleben und können Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren. Darüber hinaus bietet ein Teilzeitjob auch die Möglichkeit, mehr Freizeit zu genießen und sich weiterzubilden. Durch die flexible Arbeitszeitgestaltung können Teilzeitbeschäftigte auch ihre Zeit für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nutzen, wie zum Beispiel ein Studium. Ein weiterer Vorteil ist der höhere Nettostundenlohn bei einem Teilzeitjob, da weniger Steuern abgezogen werden.
Auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile, die bei einem Teilzeitjob berücksichtigt werden sollten. Ein wesentlicher Nachteil ist die geringere Aufstiegschance. Oftmals werden Teilzeitstellen mit weniger Verantwortung verbunden, was die Karrieremöglichkeiten einschränken kann. Zudem kann die Arbeitsbelastung bei einem Teilzeitjob höher sein, da Teilzeitbeschäftigte häufig Überstunden leisten müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Ein weiterer Nachteil ist die begrenzte Chance auf Aus- und Weiterbildung innerhalb eines Betriebes, was die berufliche Entwicklung einschränken kann. Zusätzlich besteht auch die Gefahr, dass wichtige Informationen nicht vollständig an Teilzeitbeschäftigte weitergegeben werden und der Kontakt zum Betrieb und den Kollegen fehlt. Dies kann zu einer gewissen Entfremdung führen.
Zusätzlich zu den Vor- und Nachteilen ist es wichtig zu beachten, dass Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit oft mehr Überstunden leisten als Vollzeitkräfte. Dies geschieht oft aufgrund von Vertragsklauseln, die sie zur Mehrarbeit verpflichten. Die Arbeit in Teilzeitanstellung kann auch verdichtet sein, da in weniger Arbeitsstunden eine höhere Produktivität gefordert ist. Die genaue Anzahl der Arbeitsstunden bei einem Teilzeitjob wird im Arbeitsvertrag festgelegt und es gibt keine gesetzliche Vorgabe dafür. Teilzeitbeschäftigte können jedoch von der Firma angewiesen werden, Mehrstunden zu leisten, solange diese die Vollzeitstunden nicht überschreiten. Für diese Mehrstunden erhalten sie einen Aufschlag von 25 Prozent.
Teilzeitbeschäftigte haben in Bezug auf den Urlaub den gleichen Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Die Anzahl der Urlaubstage variiert jedoch je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Es ist wichtig zu wissen, dass Teilzeitbeschäftigte sowohl von den Vorteilen als auch den Nachteilen eines Teilzeitjobs profitieren können, aber auch bestimmte Einschränkungen und Herausforderungen beachten sollten.
Branchen mit Teilzeitstellen
Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf viele Branchen, insbesondere auf diejenigen, die Teilzeitstellen anbieten. Laut einer Analyse der Jobbörse teilzeitstellen.net sind dabei folgende Branchen betroffen:
- Reiseindustrie und Gastgewerbe: Die Einschränkungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie haben zu einem erheblichen Rückgang des Tourismus und der Restaurantbesuche geführt, was zu weniger Arbeitsstunden und Teilzeitbeschäftigung in dieser Branche führt.
- Elektronik- und Optikhersteller: Die Produktion und Nachfrage nach elektronischen Geräten und optischen Produkten ist aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit gesunken, was zu Teilzeitarbeit in dieser Branche führt.
- Finanz- und Versicherungsbranche: Die Unsicherheit der Märkte und die verringerte Nachfrage nach Finanz- und Versicherungsdienstleistungen führen zu einer Reduzierung der Arbeitsstunden und somit zu Teilzeitstellen in dieser Branche.
- Maschinenbau und Autoindustrie: Die Auswirkungen der Corona-Krise haben zu Produktionsrückgängen und geringerer Nachfrage nach Maschinen und Autos geführt, was zu einer erhöhten Nutzung von Teilzeitarbeit in diesen Branchen geführt hat.
Die Pandemie hat jedoch nicht nur negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sie hat auch zu einem Anstieg der Arbeit im Homeoffice geführt. Vor der Krise arbeiteten etwa 40 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice, während diese Zahl nun auf 60 Prozent gestiegen ist. Das Homeoffice wird nicht nur aufgrund der Pandemie, sondern auch aufgrund der Work-Life-Balance von deutschen Arbeitnehmern bevorzugt.
Das Arbeitsmodell Teilzeit wird immer beliebter, sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Vor 20 Jahren arbeiteten etwa 15 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in Teilzeit, während es heute fast ein Drittel ist. Insbesondere Frauen arbeiten oft in Teilzeit, um Familie und Privatleben mit dem Beruf vereinbaren zu können. Beliebte Teilzeitjobs bei Frauen sind Verkäuferin, Einzelhandelskauffrau, Bürokauffrau und medizinische Fachangestellte.
Auch Männer arbeiten im Vergleich zu vor 20 Jahren häufiger in Teilzeit, jedoch beläuft sich ihr Anteil nur auf knapp über 10 Prozent. Beliebte Männerberufe in Teilzeit sind Kfz-Mechatroniker, Fachinformatiker, Elektroniker und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung und Klimatechnik.
Rechte von Teilzeitbeschäftigten in Deutschland
Die Rechte und Schutzbestimmungen für Teilzeitbeschäftigte in Deutschland sind gesetzlich festgelegt. Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:
- Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit gemäß §8 TzBfG.
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit zurückzukehren oder die Arbeitszeit zu verlängern. Wenn Teilzeitbeschäftigte jedoch den Wunsch nach längeren Arbeitszeiten äußern, müssen sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt bei der Besetzung einer entsprechenden freien Stelle berücksichtigt werden (§9 TzBfG).
- Das Gesetz gilt nicht für Beamte und Auszubildende.
- Der Betriebsrat hat das Recht, über Teilzeitarbeit im Unternehmen informiert zu werden (§7 (3) TzBfG). Der Betriebsrat hat jedoch kein Vetorecht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Reduzierung der Arbeitszeit einigen. Wenn die Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf deren Wunsch hin erhöht wird, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Stelle zuvor intern ausgeschrieben wurde und nun für mehr als einen Monat besetzt werden soll (§ 99 (1) BetrVG).
Es ist möglich, die Bestimmungen des Gesetzes hinsichtlich der Ablehnungsgründe in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. Teilzeitbeschäftigte müssen ihren Arbeitgeber über ihren Wunsch und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit informieren (§8 (2) TzBfG). Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann jedoch dem Arbeitgeber helfen, die Gründe für den Antrag besser zu verstehen. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich zu stellen, um Missverständnisse zu vermeiden und den gewünschten Start, den Umfang und die Verteilung der beantragten Arbeitszeit zu dokumentieren.
Nachdem der Arbeitnehmer seinen Antrag schriftlich gestellt hat, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Lösung suchen und diese spätestens einen Monat vor dem gewünschten Start der Teilzeitarbeit schriftlich dokumentieren. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass diese Gespräche darauf abzielen sollten, Teilzeitarbeit zu ermöglichen (§8 (3-5) TzBfG). Wenn der Übergang zur Teilzeitarbeit nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Start schriftlich abgelehnt wird, tritt der Antrag auf Teilzeitarbeit automatisch in Kraft (§8 (5) TzBfG).
Wenn der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt, müssen die vereinbarten Bestimmungen in einem Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn der Arbeitgeber die Reduzierung oder die gewünschte Verteilung jedoch ablehnt, muss der Antrag schriftlich abgelehnt und die betrieblichen Gründe erklärt werden (§8 (4-5) TzBfG). Der Arbeitnehmer kann diese Entscheidung durch eine Klage anfechten, und der Arbeitgeber muss dann vor Gericht die betrieblichen Gründe für die Ablehnung nachweisen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte (§4 TzBfG). Sie müssen die gleichen Möglichkeiten zur Weiterbildung haben wie Vollzeitbeschäftigte (§10 TzBfG) und dürfen nicht aufgrund ihres Antrags auf Teilzeitarbeit entlassen werden.
Flexibilität und Work-Life-Balance durch Teilzeitstunden
Eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung ist für Arbeitnehmer sehr attraktiv und wird von Angestellten als wichtig bewertet. Arbeitnehmer suchen zunehmend nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben, das ihnen genügend Zeit für ihre persönlichen Verpflichtungen lässt. Teilzeitstunden bieten eine Möglichkeit, diese Flexibilität zu erreichen. Mit Teilzeitarbeit können Angestellte ihre wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 29 Stunden variieren, und sie haben die Freiheit zu entscheiden, an welchen Tagen sie arbeiten und wie lange.
Eine der größten Vorteile von Teilzeitarbeit besteht darin, dass sie es den Mitarbeitern ermöglicht, private Verpflichtungen wie die Kinderbetreuung mit ihrer Arbeit in Einklang zu bringen. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit haben die Arbeitnehmer mehr Zeit für ihre Familie und ihre persönlichen Interessen. Teilzeitstunden bieten auch die Möglichkeit, sich von der Arbeitsbelastung zu erholen und Stress abzubauen, was zu einer besseren Work-Life-Balance beiträgt.
Ein weiteres flexibles Arbeitszeitmodell, das zu mehr Flexibilität und Work-Life-Balance beitragen kann, ist das Job-Sharing. Bei Job-Sharing teilen sich zwei Teilzeitkräfte eine Vollzeitstelle. Jeder übernimmt einen Teil des Jobs und das Gehalt und die Zusatzleistungen richten sich nach dem Anteil der Verantwortlichkeiten. Dadurch haben beide Mitarbeiter die Möglichkeit, reduzierte Arbeitszeiten zu haben und gleichzeitig anspruchsvolle Positionen zu übernehmen.
- Flexible Arbeitszeitgestaltung bietet verschiedene Modelle wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office, Teilzeitarbeit, Job-Sharing und verkürzte Arbeitswochen.
- Teilzeitarbeit ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit anzupassen und private Verpflichtungen wie Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
- Job-Sharing ermöglicht es zwei Teilzeitkräften, sich eine Vollzeitstelle zu teilen und gleichzeitig Karrierechancen zu haben.
Die Förderung von Flexibilität und Work-Life-Balance in Unternehmen kann sich positiv auf die Produktivität, Personalgewinnung, Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung auswirken. Arbeitnehmer, die die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit anzupassen und ihre persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sind oft zufriedener und engagierter. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitstunden und Job-Sharing anbieten, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden und eine ausgeglichene Work-Life-Balance zu fördern.
Berechnung von Teilzeitstunden
Die Berechnung von Teilzeitstunden erfolgt anhand verschiedener Formeln. Hier sind einige Beispiele:
- Tägliche Arbeitsstunden: Teilen Sie die wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Zum Beispiel ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden und 5 Arbeitstagen eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 42 Minuten.
- Monatliche Arbeitsstunden: Bestimmen Sie die Anzahl der Wochen pro Monat, indem Sie die Anzahl der Wochen pro Jahr (52) durch die Anzahl der Monate (12) teilen. Multiplizieren Sie die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit mit 4,35, um die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit zu berechnen. Beispiel: Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden müssten Sie 87 Stunden pro Monat arbeiten (20 x 4,35).
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff “Arbeitsstunden” nicht nur die Zeit umfasst, die physisch am Arbeitsplatz oder bei einem Kunden verbracht wird, sondern auch andere Faktoren wie Verfügbarkeit für die Arbeit, Bereitschaftsdienst, Reisezeiten für Geschäftsreisen usw. Allerdings können bestimmte Arten von Bereitschaftsdiensten wie Rufbereitschaft nicht als Arbeitsstunden angesehen werden, es sei denn, es gibt tatsächlich eine Arbeitsaufgabe.
Was die Pausen während der Arbeitszeit betrifft, gelten in verschiedenen Ländern unterschiedliche Vorschriften:
- In Deutschland ist nach 6 Stunden Arbeit eine Ruhezeit von mindestens 30 Minuten erforderlich. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine 45-minütige Pause obligatorisch. Die Pausen können in Einheiten von 15 Minuten aufgeteilt werden.
- In Österreich ist nach 6 Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause erforderlich. Diese Pause kann in zwei Einheiten von 15 Minuten oder drei Einheiten von 10 Minuten aufgeteilt werden, je nach betrieblichen oder Mitarbeiterinteressen. Zusätzliche oder längere Ruhezeiten können von der Arbeitsinspektion für bestimmte Arten von Arbeit oder zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter angeordnet werden.
- In der Schweiz ist nach mehr als 5,5 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 15 Minuten vorgeschrieben. Für mehr als 7 Stunden Arbeit ist eine 30-minütige Pause erforderlich und für 9 Stunden Arbeit ist eine 60-minütige Pause notwendig. Pausen können in kleinere Einheiten eingeteilt werden, wenn die Pause länger als 15 Minuten dauert. Längere Pausen können ebenfalls geplant werden. Standardmäßig gelten Pausen in der Schweiz nicht als Arbeitsstunden, solange die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen. Allerdings kann dies im Arbeitsvertrag anders festgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den vorliegenden Rohinformationen basieren und möglicherweise nicht alle spezifischen Details oder rechtlichen Anforderungen abdecken. Es wird immer empfohlen, offizielle Vorschriften und Arbeitsgesetze für genaue und aktuelle Informationen zu konsultieren.
Unterschiede zwischen Teilzeitstunden und Vollzeitstunden
Die Unterschiede zwischen Teilzeitstunden und Vollzeitstunden sind deutlich spürbar. Hier sind die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale:
Vollzeitbeschäftigung: Eine Vollzeitbeschäftigung umfasst in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit wird entweder durch Tarifverträge oder Gesetze festgelegt. Vollzeitmitarbeiter arbeiten normalerweise fünf Tage pro Woche, mit einer täglichen Arbeitszeit von sieben bis acht Stunden. Durch die volle Arbeitszeit haben Vollzeitmitarbeiter Anspruch auf alle Vorteile und den vollen Versicherungsschutz, einschließlich Kranken- und Rentenversicherung.
Teilzeitbeschäftigung: Bei einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten Angestellte weniger Stunden pro Woche als in Vollzeit. Die genaue Anzahl der Stunden und die Anzahl der Arbeitstage pro Woche werden gemeinsam vom Arbeitgeber und Mitarbeiter festgelegt. Teilzeitbeschäftigte genießen denselben Schutz wie Vollzeitbeschäftigte und haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Schutz vor Diskriminierung. Es gibt auch die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung, wie z.B. Minijobs. Bei geringfügig Beschäftigten besteht jedoch der Unterschied darin, dass sie nur unfallversichert sind und keine Kranken- oder Rentenversicherung haben.
Um es zusammenzufassen, umfasst eine Vollzeitbeschäftigung eine höhere Stundenanzahl pro Woche, während eine Teilzeitbeschäftigung weniger Stunden erfordert. Beide Beschäftigungsarten bieten ihren eigenen Satz von Vorteilen und Schutzmaßnahmen. Es liegt letztendlich im Ermessen des Mitarbeiters, je nach persönlichen Bedürfnissen und Umständen, ob er sich für eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung entscheidet.
Teilzeitmodelle in Deutschland: Jobsharing, Gleitzeit und mehr
In Deutschland gibt es verschiedene Teilzeitmodelle, die Arbeitnehmern flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Ein beliebtes Teilzeitmodell ist das Jobsharing, bei dem sich mindestens zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle teilen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Jobsharing, aber Arbeitgeber und Mitarbeiter können vereinbaren, dass sich mehrere Beschäftigte die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.
Eine weitere Option ist die Gleitzeit. Bei Gleitzeit kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann der Arbeitstag beginnt und endet und an welchen Tagen er wie viele Stunden arbeitet. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Gleitzeit, aber viele Unternehmen bieten diese flexible Arbeitszeitregelung an.
Für berufstätige Eltern, insbesondere Mütter mit Kindern unter sechs Jahren, ist die Teilzeitarbeit eine weit verbreitete Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Laut einer Studie arbeiteten im Jahr 2015 rund 73 Prozent der berufstätigen Mütter in diesem Altersbereich in Teilzeit. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit, und der Online-Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums kann bei der Entscheidung helfen. Es ist möglich, vollzeitnahe Modelle wie 70 oder 80 Prozent zu arbeiten. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit, aber das Unternehmen muss eine Teilzeitkraft bevorzugt berücksichtigen, wenn eine entsprechende Vollzeitstelle frei wird.
Ein weiteres Teilzeitmodell, das eine flexible Arbeitsgestaltung ermöglicht, ist das Homeoffice. Ein Drittel der Unternehmen in Deutschland erlaubt Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause aus. Telearbeit kann nicht nur die Kinderbetreuung in Kita- und Schulferien abdecken, sondern auch Arbeitswege sparen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice, aber viele Unternehmen haben Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die Regelungen für die Arbeit im Homeoffice enthalten. Wenn vertraglich zugesagt, ist die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu Hause Sache des Arbeitgebers.