Wie lange Krankengeld AOK: Tipps und Infos für Arbeitnehmer

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die für Arbeitnehmer eine wichtige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall darstellt. Es wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und somit Einkommenseinbußen erleiden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90% des Nettoeinkommens. Doch was genau ist Krankengeld und wie lange wird es gezahlt?

Definition

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die dazu dient, den Verdienstausfall von Arbeitnehmern im Krankheitsfall auszugleichen. Es wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist und somit eine wichtige finanzielle Unterstützung bietet. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90% des Nettoeinkommens.

Voraussetzungen

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Arbeitnehmer, Selbstständige, Künstler und Publizisten, die gesetzlich krankenversichert sind, haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Auch Empfänger von ALG I können Krankengeld erhalten. Familienversicherte, Studenten, Rentner, Minijobber und Empfänger von Bürgergeld haben dagegen keinen Anspruch auf Krankengeld.

Dauer

Die Dauer des Krankengeldbezugs beträgt maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung. Nach Ablauf dieser Frist kann es je nach Gesundheitszustand des Versicherten verschiedene Möglichkeiten geben, wie es weitergeht. Diese können beispielsweise eine Wiedereingliederung in den Job oder die Beantragung von Erwerbsminderungsrente sein. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 16,61 Milliarden Euro Krankengeld von den Krankenkassen an ihre Versicherten ausgezahlt. Die häufigsten Ursachen für eine mehr als sechswöchige Krankheit sind Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, gefolgt von Erkrankungen des Atemwegssystems und psychischen Erkrankungen. Besonders psychische Erkrankungen dauern im Durchschnitt länger und können somit zu einer längeren Bezugsdauer von Krankengeld führen.

Fazit

Krankengeld ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Arbeitnehmern im Falle einer längeren Krankheit finanzielle Unterstützung bietet. Es wird für maximal 78 Wochen gezahlt und hilft somit, den Verdienstausfall auszugleichen. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei psychischen Erkrankungen kann die Dauer des Krankengeldbezugs aufgrund der längeren Heilungsdauer länger ausfallen. Dennoch bietet Krankengeld eine wichtige Absicherung im Krankheitsfall und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer auch in schwierigen Zeiten finanziell abgesichert sind.

Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld

Um Krankengeld von einer Krankenkasse zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Arbeitsunfähigkeit: Die Person muss aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sein und dadurch ihren Beruf nicht ausüben können.
  • Vorversicherungszeit: Es muss eine bestimmte Zeit der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse vorliegen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Die genaue Dauer kann unterschiedlich sein, beträgt jedoch in der Regel mindestens vier Wochen.
  • Arbeitsverhältnis: Die Person muss in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Selbstständige und freiwillig Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.
  • Meldung der Arbeitsunfähigkeit: Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse rechtzeitig gemeldet werden. In der Regel ist dies innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.
  • Ärztliche Bescheinigung: Um den Anspruch auf Krankengeld zu prüfen, ist es erforderlich, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die Krankenkasse kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können. Daher ist es empfehlenswert, sich bei der eigenen Krankenkasse über die spezifischen Bedingungen zu informieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden und somit ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Die Beachtung und Erfüllung der Voraussetzungen ist entscheidend, um den Bezug von Krankengeld zu erhalten. Diese dienen dazu, den Missbrauch von Krankengeld zu verhindern und sicherzustellen, dass es nur denjenigen zur Verfügung steht, die es wirklich benötigen. Falls Fragen zu den Voraussetzungen bestehen, ist es ratsam, sich direkt an die eigene Krankenkasse zu wenden und sich beraten zu lassen.

Wie melde ich mich für Krankengeld bei der AOK an?

Um sich für Krankengeld bei der AOK anzumelden, müssen Sie bestimmte Schritte befolgen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt und dies in der AU-Bescheinigung, auch Krankschreibung genannt, bestätigt. Diese Krankschreibung muss nahtlos mit den Folgebescheinigungen verbunden sein. Das bedeutet, dass wenn Ihre Krankschreibung bis zum Donnerstag gilt, Sie ab Freitag eine neue Folgebescheinigung benötigen. Es kann auch vorkommen, dass es eine kleine Lücke zwischen zwei AU-Bescheinigungen gibt, wenn beispielsweise ein Arzttermin erst ein oder zwei Tage später möglich ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es nicht zumutbar ist, wegen einer Krankschreibung zu einem anderen Arzt oder in den Notdienst zu gehen. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Arzt gehen und Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos nachweisen können, riskieren Sie im schlimmsten Fall den Verlust Ihres Anspruchs auf Krankengeld.

Seit Januar 2023 erfolgt die Krankschreibung elektronisch. Das bedeutet, dass die Arztpraxis Ihre Krankschreibung digital an die Krankenkasse meldet, während Ihr Arbeitgeber die notwendigen Daten elektronisch abruft. Trotzdem ist es nach wie vor wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls informieren. Auf diese Weise kann Ihr Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen und ggf. Ersatz für Ihre Arbeitskraft organisieren.

Um sich für Krankengeld bei der AOK anzumelden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Hand haben. Dazu gehören unter anderem Ihre AU-Bescheinigungen, Ihre persönlichen Daten und Ihre Krankenversicherungsnummer. Sie können Ihre Krankengeldansprüche bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle geltend machen. Dort wird man Ihnen weiterhelfen und alle weiteren Schritte erklären.

Wie lange dauert die Zahlung von Krankengeld?

Das Krankengeld wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Diese Zeitspanne wird als Blockfrist bezeichnet und beginnt, wenn zum ersten Mal eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Innerhalb dieser Blockfrist kann das Krankengeld für alle Tage einer Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, unabhängig davon, ob während dieser Zeit andere Leistungen bezogen werden.

Wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzukommt, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht. Wenn die 78 Wochen Anspruchsdauer erreicht sind, spricht man von “Aussteuerung” aus dem Krankengeld. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Diagnose besteht erst wieder mit Beginn einer neuen Blockfrist, vorausgesetzt, es lagen mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit mit der “ausgesteuerten Diagnose” vor und die Person war in diesem Zeitraum mindestens 6 Monate erwerbstätig oder stand der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Es ist wichtig, frühzeitig zu handeln, um Lücken zu vermeiden. Die Zahlung von Krankengeld endet nach 78 Wochen und es kann einige Zeit dauern, bis neue Ansprüche beantragt und bewilligt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten eines Übergangs zu anderen Leistungen zu informieren, falls die Krankengeldzahlung endet.

Die Höhe des Krankengeldes und Versicherungsbeiträge darauf

Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts. Es wird jedoch auf maximal 90 Prozent des Nettoentgelts begrenzt. Die genaue Höhe des Krankengeldes hängt also von der Höhe des vorherigen Verdienstes ab. Es gibt jedoch auch eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 4.987,50 Euro liegt (Stand 2023). Das bedeutet, dass das Krankengeld nicht über diesen Betrag hinausgehen kann. Wenn das Bruttogehalt darüber liegt, erhält man maximal 116,38 Euro pro Tag oder 3.491,25 Euro pro Monat.

Bei der Berechnung des Krankengeldes werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Diese fließen in die Berechnung mit ein. Jedoch werden die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Krankengeld abgezogen. Das bedeutet, dass das Krankengeld in der Regel niedriger ist als das normale Gehalt.

Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt durch die Krankenkassen. Im Jahr 2021 haben die Krankenkassen insgesamt 16,61 Milliarden Euro Krankengeld an ihre Versicherten ausgezahlt. Das Krankengeld ist eine wichtige Unterstützung für Personen, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Es hilft, den Einkommensverlust während dieser Zeit abzufedern und trägt somit zur finanziellen Sicherheit bei.

Insgesamt wirkt sich das Krankengeld auch auf die Versicherungsbeiträge aus. Da die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Krankengeld abgezogen werden, verringern sich entsprechend die Beiträge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Krankenversicherungsbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen, auch während des Bezugs von Krankengeld. Diese Beiträge sind in der Regel vom Krankengeld abhängig und werden entsprechend automatisch von der Krankenkasse einbehalten.

Was passiert, wenn das Krankengeld endet?

Wenn das Krankengeld endet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es weitergehen kann. Eine Option ist das Hamburger Modell, bei dem Versicherte nach langer Krankheit stundenweise wieder ins Arbeitsleben einsteigen können und währenddessen weiterhin Krankengeld erhalten. Allerdings zählt diese Zeit für die maximal 78 Wochen des Krankengeldbezugs mit.

Wenn das Krankengeld ausläuft und keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Die Dauer der Zahlung hängt vom Alter ab: Personen unter 50 Jahren erhalten ALG 1 für ein Jahr, Ältere erhalten es stufenweise länger. Ab dem Alter von 58 Jahren wird ALG 1 für zwei Jahre gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Bürgergeld.

Eine weitere Möglichkeit ist das Beantragen von Lohnersatzleistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause bleiben muss. Dies gilt für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern.

Hamburger Modell

  • Stundenweiser Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach langer Krankheit
  • Weiterhin Krankengeldzahlung
  • Zählt zur maximalen Dauer von 78 Wochen des Krankengeldbezugs
  • Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)

    • Erhalten, wenn das Krankengeld ausläuft und keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde
    • Dauer der Zahlung richtet sich nach dem Alter
    • Unter 50 Jahren: 1 Jahr ALG 1
    • Ältere: stufenweise längere Zahlungsdauer
    • Ab 58 Jahren: 2 Jahre ALG 1, danach Bürgergeld
    • Lohnersatzleistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes

      • Zu beantragen, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause bleiben muss
      • Gilt für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern
      • Krankengeld bei Reise in Ausland

        Wenn jemand während eines Urlaubs im Ausland Krankengeld beziehen möchte, muss die Krankenkasse dem zustimmen. Im Inland ist dies nicht erforderlich. Bei Auslandsreisen muss die Krankenkasse die Reise genehmigen, wenn der Patient eine ärztliche Krankschreibung vorlegt und aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht. Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass die Krankenkasse das Ermessen in solchen Fällen nicht ablehnen darf. Es wird empfohlen, sich vor der Reise von einem Arzt bestätigen zu lassen, dass man zwar weiterhin arbeitsunfähig ist, aber aus medizinischer Sicht nichts gegen einen Ortswechsel spricht. Es ist auch ratsam, Untersuchungs- und Behandlungstermine so zu legen, dass während des Urlaubs nichts versäumt wird.

        Wenn man Krankengeld bezieht und nach langer Krankheit wieder in den Job zurückkehrt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Hilfe anzubieten, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter einen geeigneten Arbeitsplatz bekommt. Das sogenannte “betriebliche Eingliederungsmanagement” steht allen Arbeitnehmern im Unternehmen offen. Wenn man nach der Reha immer noch arbeitsunfähig ist, läuft das Krankengeld weiter. Wenn jedoch festgestellt wird, dass man langfristig erwerbsunfähig ist, wird der Reha-Antrag rückwirkend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Wenn dieser genehmigt wird, erhält man kein Krankengeld mehr.

        Es ist erlaubt, Urlaub zu machen, auch wenn man Krankengeld bezieht, solange dies der Genesung nicht schadet. Für Reisen außerhalb Deutschlands ist jedoch die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Reisen innerhalb der EU müssen von den Krankenkassen fast immer genehmigt werden. Bei Ärger mit der Krankenkasse kann man sich bei Patientenberatungsstellen Hilfe holen. Die Krankenkasse darf einen Versicherten für eine individuelle Beratung zum Krankengeld anrufen, jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die Rentenversicherung zahlt die Erwerbsminderungsrente, nicht die Krankenkasse.

        Die Krankenkassen können Versicherte auffordern, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen zu stellen. Wenn der Kranke sich weigert, hat er keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Eine Reha, die die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen kann, wird als Rentenantrag gewertet, was in der Regel zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Grundsätzlich muss die Krankenkasse nur Krankengeld zahlen, wenn sich der Versicherte in Deutschland aufhält. In Ausnahmefällen ist es jedoch auch möglich, ins Ausland zu verreisen.

        Krankengeld bei erneuter Erkrankung oder verschlimmerter Symptomatik

        Bei einer erneuten Erkrankung während des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich kein neuer Anspruch auf weitere Zahlungen, sofern die erste Krankheit noch nicht abgeschlossen ist. Die Gesamtdauer, in der Krankengeld gezahlt wird, beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Eine zweite Krankheit während der ersten Erkrankung löst keine neue Frist für das Krankengeld aus. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Leistungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie zum Beispiel ob der Anspruch auf Krankengeld bereits geruht hat oder ob er versagt wurde.

        Im öffentlichen Dienst erhalten Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre beschäftigt sind, für eine Krankheitsdauer von bis zu zehn Monaten einen Zuschlag vom Arbeitgeber. Dieser Zuschlag entspricht der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem Nettolohn. Wenn die Krankheit jedoch länger als zehn Monate andauert, entfällt dieser Zuschlag.

        Im Jahr 2021 zahlten die Krankenkassen insgesamt 16,61 Milliarden Euro an Krankengeld an ihre Versicherten aus. Die häufigsten Ursachen für eine Erkrankung, die länger als sechs Wochen dauert, sind Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, gefolgt von Erkrankungen des Atemwegssystems und psychischen Erkrankungen. Besonders psychische Erkrankungen haben eine durchschnittlich längere Dauer.

        Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um mögliche Lücken in der Zahlung des Krankengeldes zu vermeiden. Eine rechtzeitige Klärung von Fragen und Anliegen kann dazu beitragen, dass die Zahlungen reibungslos und kontinuierlich erfolgen.

        Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld

        Das Krankengeld und das Verletztengeld sind zwei verschiedene Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, die länger als sechs Wochen krank sind und gesetzlich krankenversichert sind. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für maximal 78 Wochen gezahlt. Das Verletztengeld hingegen wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind. Es beträgt ebenfalls 70 Prozent des Bruttoeinkommens, wird aber unbegrenzt gezahlt. Es gibt also keinen festgelegten Zeitraum, wie lange das Verletztengeld bezogen werden kann.

        Das Krankengeld dient als Ersatz für das normale Gehalt während der Krankheitsphase. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und deckt einen Teil des Verdienstausfalls ab. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss man länger als sechs Wochen krank sein und gesetzlich krankenversichert sein. Während des Bezugs von Krankengeld ist man weiterhin versichert und hat Anspruch auf medizinische Behandlungen.

        Das Verletztengeld ist hingegen eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind. Im Gegensatz zum Krankengeld gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Bezug von Verletztengeld. Dies bedeutet, dass das Verletztengeld so lange gezahlt wird, wie die Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls oder der Berufskrankheit andauert.

        Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl das Krankengeld als auch das Verletztengeld in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Diese Berechnung kann jedoch je nach individuellem Fall und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren. Es ist ratsam, sich bei Fragen und genaueren Informationen an die jeweilige Krankenkasse oder Unfallversicherung zu wenden.

        Optionen zur finanziellen Unterstützung nach Krankengeld

        Nach dem Ende des Krankengeldbezugs haben Versicherte verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wenn keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Die Dauer des ALG-Bezugs hängt vom Alter der Person ab. Personen unter 50 Jahren erhalten ALG 1 für ein Jahr, während Ältere stufenweise länger unterstützt werden. Ab dem Alter von 58 Jahren wird ALG 1 sogar für zwei Jahre gezahlt. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Leistung, die vorübergehend Arbeitslosen zur Verfügung steht, die in der Vergangenheit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

        Wenn das ALG 1 ausläuft und keine weiteren Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Bürgergeld im Vergleich zum ALG 1 wesentlich geringer ausfällt. Das Bürgergeld dient als eine Art Grundsicherung und soll sicherstellen, dass Personen, die keine Arbeit finden oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeiten können, zumindest ein geringes Einkommen haben.

        Es ist wichtig zu beachten, dass der Krankengeldbezug auf maximal 78 Wochen begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Frist müssen Versicherte alternative finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten, empfehle ich einen Besuch der Website von test.de, wo ein kostenloses Special mit dem Titel “Nach dem Krankengeld” zur Verfügung steht.