Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern im Krankheitsfall. Aber wie lange findet die Lohnfortzahlung statt?
Dauer der Lohnfortzahlung:
Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist, für einen Zeitraum von sechs Wochen weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Dies gilt jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wenn der Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen erkrankt, erhält er stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Verkürzung der Wartezeit:
Die vierwöchige Wartezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dies ist beispielsweise möglich durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Verkürzung der Wartezeit dient dazu, Arbeitnehmern eine schnellere finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu ermöglichen.
Dauer des Krankengeldes:
Wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung ausläuft, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten. Dieses wird für maximal 78 Wochen ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ist die Gesamtdauer des Krankengeldes auf 78 Wochen begrenzt. In der Regel erhalten Arbeitnehmer jedoch nur für 72 Wochen Krankengeld, da die sechswöchige Lohnfortzahlung bereits enthalten ist.
Insgesamt ist die Lohnfortzahlung eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung besteht die Möglichkeit, Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten. Diese Regelungen dienen dazu, Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abzusichern und ihnen eine schnelle Genesung zu ermöglichen.
Was ist Lohnfortzahlung und warum ist sie wichtig?
Als Arbeitnehmer hat man in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine kontinuierliche Bezahlung, auch bei Krankheit oder anderen Abwesenheiten. Dies wird durch die Lohnfortzahlung, auch Entgeltfortzahlung genannt, sichergestellt. Sie ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und dient dazu, das Ausfallrisiko für Arbeitnehmer zu minimieren und soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Bedeutung und Zweck der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch in Zeiten von Krankheit oder anderen Abwesenheiten weiterhin finanziell abgesichert sind. Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben alle Arbeiter und Angestellten Anspruch auf die Fortzahlung ihres regulären Gehalts bei Arbeitsunfähigkeit oder an Feiertagen. Sollte der Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet sein, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Der Zweck der Lohnfortzahlung besteht darin, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Krankheit oder Abwesenheit für Arbeitnehmer zu minimieren und ihnen gleichzeitig zu ermöglichen, sich ausreichend zu erholen. So soll auch vermieden werden, dass Arbeitnehmer aus finanziellen Gründen zu früh wieder arbeiten oder sogar Krankheiten verschleppen.
Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt bestimmte Vorgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine wichtige Regelung ist beispielsweise die Meldepflicht für erkrankte Mitarbeiter gemäß § 5 des Gesetzes. Diese besagt, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer informieren müssen, damit dieser das Personal entsprechend planen kann.
Ursprünglich war die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte bereits im Jahr 1931 gesetzlich vorgeschrieben und betrug 100% des Gehalts. Für Arbeiter wurde sie im Jahr 1957 eingeführt, jedoch nur in Höhe von 80%. Erst mit dem Gesetz vom 27.07.1969 erhielten auch Arbeiter eine volle und zwingende Lohnfortzahlung in Höhe von 100% durch den Arbeitgeber. Im Laufe der Jahre gab es weitere Änderungen an den gesetzlichen Regelungen, jedoch besteht seit dem 01.01.1999 wieder ein Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100%.
Wie lange dauert die Lohnfortzahlung im Allgemeinen?
In der Regel dauert die Lohnfortzahlung sechs Wochen. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Dieser Zeitraum von sechs Wochen ist die allgemeine Standarddauer. Nach Ablauf dieser sechs Wochen kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld haben.
Die genaue Dauer der Lohnfortzahlung kann jedoch variieren, je nach verschiedenen Faktoren wie der Art der Krankheit, der Dauer der Krankheit und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Es ist wichtig zu beachten, dass es möglicherweise weitere spezifische Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben kann, die die Lohnfortzahlungsdauer beeinflussen können.
Es ist auch zu beachten, dass die Standarddauer der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer auf Stundenbasis anders berechnet wird. Hier werden zur Berechnung der Lohnfortzahlung die letzten drei Monate oder die letzten 13 Wochen herangezogen und die ausgefallenen Stunden werden mit dem Stundenlohn multipliziert.
Wie ist die Lohnfortzahlung bei längeren Krankheitsperioden geregelt?
Bei einer längeren Krankheitsdauer besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dabei das Prinzip der “Einheit des Verhinderungsfalls”. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weiterhin nur für sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, selbst wenn die Krankheit über die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit hinaus andauert.
Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitsvertrag während der Krankheitsdauer endet, beispielsweise aufgrund einer Befristung. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in bestimmten Fällen zulässig. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung jedoch weiter. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von vom Arbeitgeber verschuldeten Umständen kündigt.
Endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Auch hier gilt das Prinzip der “Einheit des Verhinderungsfalls”. Falls der Arbeitnehmer nach einem Jahr seit Beginn der vorherigen Krankheit erneut krank wird, beginnt die Sechs-Wochen-Frist für den Arbeitgeber von vorne. Dabei gibt es keine Wartefrist für verschiedene Erkrankungen, sodass Mitarbeiter direkt einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
Die Wartezeit für den Anspruch auf Lohnfortzahlung
Um Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit zu erhalten, muss der Mitarbeiter zunächst vier Wochen beim Unternehmen beschäftigt sein. Allerdings liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er bereits vorher Lohnfortzahlung leistet. Auch die Probezeit bildet keine Ausnahme von der Lohnfortzahlung. Sobald der Arbeitnehmer länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, hat er im Krankheitsfall einen Anspruch darauf. Auszubildende, die in ein festes Arbeitsverhältnis im Unternehmen wechseln, können die Zeit der Ausbildung auf die vierwöchige Wartezeit anrechnen.
Vertretung bei längerer Krankheit
Bei einer längeren Krankheit eines Mitarbeiters ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich um eine Vertretung zu kümmern. Diese funktioniert ähnlich wie bei Urlauben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Mitarbeiter aufgrund einer physischen oder psychischen Krankheit arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch ohne den genauen Grund für die Krankheit zu kennen. Allerdings werden bei einer erneuten Erkrankung nach sechs Monaten, in denen der Mitarbeiter wieder voll gearbeitet hat, die Tage nicht zusammengerechnet. Nach einem Jahr Arbeitstätigkeit beginnt die Lohnfortzahlung für 42 Tage von vorne. Handelt es sich innerhalb von sechs Monaten um zwei unterschiedliche Erkrankungen, werden für jede Erkrankung 42 Tage gewährt. Falls jedoch zwei verschiedene Erkrankungen nacheinander auftreten, ohne dass der Mitarbeiter in der Zwischenzeit wieder gearbeitet hat, muss der Arbeitgeber nur die sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Welche Risiken gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung?
Hier sind einige Risiken, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung bestehen:
- Verlust des Gehalts: Für Arbeitnehmer besteht das Risiko, nach sechs Wochen Krankheit kein Gehalt mehr zu erhalten, es sei denn, es handelt sich um eine neue Erkrankung oder es liegen Unterbrechungen von mindestens sechs Monaten zwischen den Krankheitszeiten.
- Ausnahmen von der Lohnfortzahlung: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, zum Beispiel durch betrunkenes Fahren oder selbstverschuldete Verletzungen. Auch wenn sich der Arbeitnehmer durch den Kontakt mit arbeitsunfähigen Kollegen ansteckt, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Organisation der Vertretung: Arbeitgeber haben die Pflicht, sich um eine Vertretung für einen längeren krankheitsbedingten Ausfall des Mitarbeiters zu kümmern. Dies kann organisatorische Herausforderungen mit sich bringen.
Insgesamt besteht für Arbeitnehmer das Risiko, nach sechs Wochen kein Gehalt mehr zu erhalten, es sei denn, es handelt sich um eine neue Erkrankung oder es liegen längere Unterbrechungen zwischen den Krankheitszeiten. Arbeitgeber sind einerseits dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten, müssen aber andererseits Ausnahmen beachten, bei denen sie nicht zur Zahlung verpflichtet sind, wie vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Arbeitnehmer.
Was tun Arbeitnehmer, um ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung sicherzustellen?
Um Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern, müssen Sie als Arbeitnehmer einige wichtige Schritte unternehmen. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie krank sind oder aus anderen Gründen nicht zur Arbeit kommen können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit oder Ihren Ausfall informieren. Dies ist eine Meldepflicht gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Durch diese Information kann Ihr Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen treffen.
- Beachten Sie die gesetzlichen Fristen. Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer Sie sich krankmelden müssen, um Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu wahren. Diese Fristen können je nach den Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags variieren, aber es ist wichtig, sie einzuhalten.
- Beachten Sie die Ausnahmeregelungen. Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wie zum Beispiel bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Arbeitnehmers. Seien Sie sich dieser Ausnahmen bewusst und handeln Sie entsprechend verantwortungsvoll, um Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu gefährden.
- Konsultieren Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können von den gesetzlichen Regelungen abweichen, solange sie für den Arbeitnehmer günstiger sind. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte auf Lohnfortzahlung verstehen und einhalten.
Denken Sie daran, dass die genannten Maßnahmen dazu dienen, Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern, und es Ausnahmen geben kann, in denen der Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Insbesondere sind vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers sowie bestimmte Situationen, wie ein selbstverschuldeter Unfall oder eine Schlägerei, Gründe für den Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung. Es ist daher wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln und die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu beachten, um Ihre Ansprüche zu schützen.
Änderungen der Lohnfortzahlung im Jahr 2022
Die Lohnfortzahlung im Jahr 2022 bleibt unverändert. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihren regelmäßigen Lohn während der Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen. Dies umfasst neben dem normalen Lohn auch Sonn- und Feiertagszuschläge, Zuzahlungen bei Nachtarbeit, Provisionen, Gefahrenzulagen und Aufwendungsersatz. Lohnerhöhungen gelten ebenfalls für arbeitsunfähige Arbeitnehmer. Überstunden werden berücksichtigt, wenn sie regelmäßig anfallen. Wenn nicht eindeutig ist, welche Zahlung dem Mitarbeiter entgeht, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen.
Für Arbeitnehmer auf Stundenbasis werden ebenfalls die letzten drei Monate oder die letzten 13 Wochen zur Berechnung herangezogen. Die ausgefallenen Stunden werden mit dem Stundenlohn multipliziert. Während der Lohnfortzahlung besteht kein Anspruch auf Krankengeld, Verletztengeld oder Arbeitslosengeld.
Im Mutterschutz haben Arbeitnehmerinnen gemäß dem Mutterschutzgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung, insbesondere während des Beschäftigungsverbots sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Wenn die werdende Mutter aufgrund von gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschaft vor dem Beschäftigungsverbot krankgeschrieben ist, gilt dies ebenfalls.
Im Urlaub erhalten Arbeitnehmer weiterhin ihren regelmäßigen Lohn gemäß dem Bundesurlaubsgesetz. Dies gilt für bezahlten Urlaub, nicht jedoch für unbezahlten Urlaub. Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit im Urlaub besteht bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn ein Beschäftigter in seiner Freizeit arbeitsunfähig wird, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den Lohn zu zahlen. Dies gilt auch für freie Tage, an denen Arbeitnehmer Überstunden abbauen.
Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall während der Probezeit
Während der Probezeit besteht kein Ausnahmeregelung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während der Probezeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Erst nach Ablauf der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.
Unterschied zwischen Probezeit und Vollbeschäftigung
Der Unterschied zwischen der Probezeit und der Vollbeschäftigung besteht darin, dass während der Probezeit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall besteht, während Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Während der Probezeit beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall in der Regel Null Wochen. Nach Ablauf der Probezeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. In beiden Fällen gilt jedoch, dass die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall nur erfolgt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
Ausnahmen und Besonderheiten
Kann Lohnfortzahlung in besonderen Situationen von der Krankenkasse übernommen werden?
Ja, es gibt bestimmte Situationen, in denen die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb beschäftigt ist, der am Umlageverfahren U1 teilnimmt, kann der Arbeitgeber im Krankheitsfall eine Erstattung der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erhalten. Allerdings erfolgt die Erstattung nicht zu 100%, sondern hängt von der Höhe der Umlage ab, die der Arbeitgeber gezahlt hat. Es gibt auch Wahltarife, die eine höhere Umlage ermöglichen und somit eine höhere Erstattung bieten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse nicht automatisch erfolgt. Der Arbeitnehmer muss die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse einfordern und dazu ein ärztliches Attest vorlegen. In besonderen Situationen, wie zum Beispiel wenn der Arbeitsvertrag während der Arbeitsunfähigkeit durch die Erkrankung endet, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung weiterhin. Die gesetzliche Krankenkasse springt ein, wenn die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei sind.
In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass vor einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wird. Dieses ist jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich und freiwillig. Bei einer Kündigung wegen Krankheit muss der Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung gemäß dem Kündigungsschutzgesetz vorweisen. Eine Kündigung wegen Krankheit zählt zu den personenbedingten Kündigungsgründen.
Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer schweren Krankheit mehr als die sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber benötigt, kann er die Lohnfortzahlung für die weitere Krankheitsperiode bei der Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse prüft den Fall und erstattet einen bestimmten Prozentsatz der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber. Allerdings deckt die Erstattung nicht die gesamte Lohnfortzahlung ab, sondern hängt von der Höhe der Umlage ab, die der Arbeitgeber gezahlt hat.
Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse kennen und rechtzeitig einfordern. Es gibt verschiedene Regelungen und Bestimmungen, die je nach Situation und Arbeitgeber gelten können. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um seine Rechte und Ansprüche zu sichern.
Bestimmungen zur Lohnfortzahlung in Deutschland
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Lohnfortzahlung bei Krankheit und anderen Abwesenheiten von Arbeitnehmern. Gemäß diesem Gesetz haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf ihren regelmäßigen Lohn während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, einschließlich Krankheit und Feiertage. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über seine Krankheit oder den Ausfall informiert. Dies gilt auch für Schwangere, die während des Mutterschutzes Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, insbesondere während des Beschäftigungsverbots vor und nach der Geburt.
Während der Elternzeit erhalten Arbeitnehmer zwischen 65 und 67 Prozent ihres vorherigen Lohns vom Staat. Auch im Urlaub haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihren regelmäßigen Lohn. Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs gibt es eine Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Unternehmen nicht für den Lohn aufkommen muss, wenn ein Beschäftigter während seiner Freizeit arbeitsunfähig wird.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in Deutschland, unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer oder -art. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und ähnliche Arbeitnehmer. Die Lohnfortzahlung umfasst nicht nur den normalen Lohn, sondern auch Sonn- und Feiertagszuschläge, Nachtarbeit, Provisionen, Gefahrenzulagen und Aufwendungsersatz. Auch Lohnerhöhungen sind für arbeitsunfähige Beschäftigte fällig und Überstunden werden berücksichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass während der Lohnfortzahlung kein Anspruch auf Krankengeld, Verletztengeld oder Arbeitslosengeld besteht.