Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in bestimmten Fällen für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt wird. Als Elternteil können Sie Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind eine Vollzeitausbildung, ein Studium an einer Universität oder seine erste berufliche Ausbildung absolviert. Selbst wenn Ihr Kind eine zweite berufliche Ausbildung oder ein Studium absolviert und bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet, haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von den Einkünften.
Auch wenn Ihr Kind neben der zweiten beruflichen Ausbildung oder dem Studium eine geringfügige Beschäftigung (“Minijob”) hat, steht Ihnen weiterhin Kindergeld zu. Wenn Ihr Kind eine Übergangszeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums hat, können Sie ebenfalls Kindergeld erhalten, solange diese Übergangszeit nicht länger als 4 Monate dauert.
Kindergeld kann auch bezogen werden, wenn Ihr Kind ein Praktikum in seinem angestrebten Berufsfeld absolviert oder an freiwilligen Diensten wie dem Bundes-Freiwilligendienst oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt. Wenn Ihr Kind keine berufliche Ausbildungsstelle findet, müssen Sie als Elternteil nachweisen, dass Ihr Kind aktiv auf der Suche ist. Die Anmeldung als Ausbildungssuchender bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gilt hierbei als ausreichender Nachweis.
Bei der Beantragung von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren müssen Sie als Elternteil Dokumente über die aktuelle Situation Ihres Kindes vorlegen. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, können Sie auf der Seite “Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen” nachlesen. Änderungen in der Situation Ihres Kindes, wie der Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder das Abbrechen des Studiums, müssen Sie der Familienkasse melden. Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren kann online beantragt werden, sofern das Kind die Berechtigungskriterien erfüllt. Für Kinder mit Behinderungen besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite “Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung”.
Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch darauf?
Das Kindergeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern erhalten können. Es wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder über 18 und unter 25 Jahren sowie für Kinder über 25 Jahren mit Behinderung.
Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Umständen können auch Eltern, die im Ausland leben und in Deutschland Steuern zahlen, Anspruch auf Kindergeld haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, besondere Regelungen gelten können, die den Anspruch auf Kindergeld einschränken.
- Das Kindergeld wird auch dann gezahlt, wenn die Kinder nicht in Deutschland wohnen, aber einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können und mindestens die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit in Deutschland verbringen.
- Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit dem 1. Januar 2023 250 Euro pro Kind und ist unabhängig von der Anzahl der Kinder sowie vom Einkommen und Vermögen der Eltern.
- Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss jedoch nur einmal nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Kindergeld wird automatisch bis zum 18. Geburtstag des Kindes weitergezahlt.
- Es ist wichtig zu beachten, dass das Kindergeld nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt wird. Daher sollte der Antrag im ersten halben Jahr nach der Geburt gestellt werden, um keine Zahlungen zu verpassen.
Die Familienkassen sind für die Bearbeitung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Weitere Informationen und Antragsformulare können online gefunden werden und das Kindergeld kann auch online beantragt werden.
Änderungen beim Kindergeld 2022 in Deutschland
Im Jahr 2022 gibt es einige wichtige Änderungen beim Kindergeld in Deutschland. Hier sind die Details:
- Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Familien für jedes Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Diese Erhöhung gilt für alle Kinder.
- Das Kindergeld wurde für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Vorher betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, und ab dem vierten Kind 250 Euro.
- Das bedeutet eine monatliche Erhöhung um 31 Euro für das erste und zweite Kind, und um 25 Euro für das dritte Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erhält somit jährlich 744 Euro mehr, während eine Familie mit drei Kindern 1.044 Euro mehr im Jahr erhält.
- Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Dies ist ein erster Schritt zur Einführung einer Kindergrundsicherung durch die Bundesregierung.
- Der Sofortzuschlag von 20 Euro bedeutet für eine anspruchsberechtigte Familie mit zwei Kindern ein Plus von 480 Euro pro Jahr. Etwa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und ihre Familien profitieren davon.
- Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wurde am 1. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben. Dieser Zuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen und soll die zusätzlichen Belastungen durch Inflation abmildern.
- Im Jahr 2022 betrug der Kinderbonus einmalig 100 Euro pro Kind. Eltern haben den Bonus auch für Kinder erhalten, die nach dem Auszahlungsmonat Juli 2022 geboren wurden.
All diese Änderungen sollen Familien finanziell entlasten und ihnen helfen, ihre Kinder angemessen zu unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die genannten Informationen auf vorliegende Daten beziehen und weitere Änderungen oder Details möglich sind. Die genauen Voraussetzungen und Anspruchsberechtigungen sollten bei den entsprechenden Behörden erfragt werden.
Höhe des Kindergelds in Deutschland 2022
Im Jahr 2022 beträgt das Kindergeld in Deutschland 250 Euro pro Kind (Quelle: § 6 BKKG, Stand: Januar 2023). Diese Summe wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Im Jahr 2021 gab der Staat mehr als 47,6 Milliarden Euro für über 16,7 Millionen Kinder an Kindergeld aus. Dies bedeutet, dass viele Familien von dieser finanziellen Unterstützung profitieren.
Das Kindergeld wird sowohl an Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen, als auch an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, gezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass der im Juli 2022 ausgezahlte Kinderbonus von 100 Euro pro Kind mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird.
Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Es besteht die Möglichkeit, das Kindergeld online zu beantragen, entweder durch das Ausfüllen eines Antragsformulars und das Versenden per Post oder durch eine vollständig digitale Beantragung mit dem Elster-Zertifikat. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Zahlung des Kindergelds im Monat endet, in dem das Kind seinen 18. Geburtstag feiert. Jedoch müssen für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium jedes Jahr Nachweise erbracht werden, dass die Ausbildung oder das Studium noch andauert.
Kindergeld beantragen in Deutschland: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden
Um Kindergeld in Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Hierfür verwenden Sie das angebotene Formular der Familienkassen. Den Kindergeldantrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Für Neugeborene besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat einzureichen, ohne das Formular manuell auszudrucken und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung müssen Ihre eigene Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes angegeben werden.
Den Antrag reichen Sie bei der Familienkasse Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein, da diese in der Regel für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen zuständig ist. Bei Fragen zum Antragsverfahren können Sie die gebührenfreie Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530 kontaktieren.
Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Eine Übersicht der Zahlungstermine finden Sie auf deren Website.
Es ist möglich, Kindergeld rückwirkend für bis zu 6 Monate zu beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an, dass Sie rückwirkend Kindergeld beantragen möchten und geben Sie das Datum an, ab dem Sie die Zahlungen erhalten möchten.
Falls Sie berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten, aber Ihr Kind nicht in Ihrem Haushalt lebt und Sie keine Unterstützung leisten, kann die Familienkasse auf Anfrage das Kindergeld an die Person oder Behörde auszahlen, die das Kind tatsächlich unterstützt (sogenanntes “abzweigen”). Wenn Ihr Kind volljährig ist und sich selbst finanziell unterstützt, kann das Kindergeld auch direkt an sie ausgezahlt werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Behörde (insbesondere Sozial- und Jugendämter), wenn Sie oder Ihr Kind Leistungen erhalten haben, die das Kindergeld nicht berücksichtigt haben, die Zahlung des proportionalen Kindergeldbetrags beantragen.
- Um Kindergeld in Deutschland zu beantragen, füllen Sie das Formular der Familienkassen aus.
- Geben Sie Ihre eigene und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes an.
- Reichen Sie den Antrag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit ein.
- Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Überprüfen Sie die Zahlungstermine auf der Website der Familienkasse.
- Sie können Kindergeld rückwirkend für bis zu 6 Monate beantragen, geben Sie das gewünschte Datum an.
- Falls Ihr Kind nicht in Ihrem Haushalt lebt oder sich selbst unterstützt, kann die Familienkasse das Kindergeld an die unterstützende Person oder Behörde auszahlen.
- Unter bestimmten Bedingungen kann eine Behörde die Zahlung des proportionalen Kindergeldbetrags beantragen.
Wer kann Kindergeld beantragen in Deutschland?
In Deutschland kann Kindergeld von denjenigen beantragt werden, die einen schriftlichen Antrag stellen. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Dieser Antrag kann entweder direkt online mit dem Formular der Familienkassen oder über das gültige ELSTER-Zertifikat für neugeborene Kinder ausgefüllt werden.
Im Antrag müssen die steuerliche Identifikationsnummer des Antragstellers sowie die des Kindes angegeben werden. Es ist wichtig, den Antrag bei der richtigen Stelle einzureichen, nämlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sollten Fragen zur Antragstellung auftauchen, kann die gebührenfreie Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530 kontaktiert werden.
Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit, Kindergeld rückwirkend für bis zu 6 Monate zu beantragen, wenn es einem zustand, aber nicht ausgezahlt wurde. In diesem Fall sollte im Antrag angegeben werden, dass rückwirkend Kindergeld beantragt wird und ab welchem Zeitpunkt das Kindergeld erhalten werden soll.
Wenn das Kind nicht im Haushalt des Antragstellers lebt und dieser keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen, die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Volljährige Kinder, die für sich selbst sorgen, können das Kindergeld auch direkt erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behörde, die Leistungen ohne Anrechnung von Kindergeld gewährt hat, die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes verlangen.
Unterlagen für Kindergeldantrag in Deutschland
Um Kindergeld in Deutschland zu beantragen, müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Alter Ihres Kindes ab und davon, ob es sich noch in Ausbildung oder Schulung befindet. Hier sind die relevanten Unterlagen für verschiedene Situationen:
- Für den Erstantrag auf Kindergeld oder den regelmäßigen Nachweis der Berechtigung:
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung für Kindergeld (Original)
- Nachweis, dass das Kind in Ihrem Haushalt lebt (z.B. schriftliche Erklärung)
- Für den Antrag auf Kindergeld für erwachsene Kinder:
- Nachweis über die erste Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder das Studium an einer Universität
- Jährlicher Nachweis über laufendes Studium (Immatrikulationsbescheinigung) bis spätestens Oktober jeden Jahres
- Nachweis über die Dauer und Art einer Berufsausbildung, falls zutreffend
- Nachweis, dass das Kind als arbeitslos (arbeitssuchend) bei der Arbeitsagentur oder einer staatlichen Arbeitsagentur in einem anderen EU-Land registriert ist, falls es seine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, aber noch keinen Job gefunden hat
- Nachweis echter Bemühungen um eine Ausbildungsstelle, falls das Kind keine finden kann (z.B. Sammeln und Einreichen von Absageschreiben)
- Nachweis über die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr von der entsprechenden Behörde oder Institution
- Für den Antrag auf Kindergeld für Kinder über 25:
- Nachweis über den Abschluss des obligatorischen Militär- oder Zivildienstes (Dienstzeitbescheinigung)
- Offizielle Bescheinigung über eine Behinderung, wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Rentenbescheid oder ein ärztliches Attest oder Gutachten
Wenn Sie das Familienleistungsgeld über den Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes informieren, geben Sie das genaue Abschlussdatum an, dies kann durch das Zertifikat der Bildungseinrichtung oder das Prüfungs- oder Abschlusszeugnis erfolgen. Die Noten und Bewertungen sind nicht relevant und können auf den Kopien unkenntlich gemacht oder geschwärzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen auf den gegebenen Rohinformationen basieren und nicht alle möglichen Szenarien abdecken. Es empfiehlt sich, die offizielle Website der Familienkasse zu konsultieren oder professionellen Rat für spezifische Fälle einzuholen.
Bearbeitungsdauer Kindergeldantrag in Deutschland
Die Bearbeitungsdauer für einen Kindergeldantrag in Deutschland beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Sobald Sie Ihren Antrag bei der Familienkasse eingereicht haben, wird dieser von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft. Dabei werden die Angaben und Unterlagen, die Sie eingereicht haben, überprüft, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen.
Während dieser Bearbeitungszeit ist es wichtig, dass Sie geduldig sind. Die Familienkassen erhalten täglich eine Vielzahl von Anträgen, weshalb es etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Ihr Antrag bearbeitet wird. In einigen Fällen kann es jedoch auch zu Verzögerungen kommen, beispielsweise wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden oder Fragen zu Ihren Angaben bestehen.
Um sicherzugehen, dass Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird, ist es ratsam, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Informationen angeben und gegebenenfalls erforderliche Nachweise beifügen. Dadurch können Sie mögliche Verzögerungen vermeiden und dazu beitragen, dass Ihr Kindergeldantrag zügig bearbeitet wird.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bearbeitungsdauer für einen Kindergeldantrag in Deutschland in der Regel vier bis sechs Wochen beträgt. Während dieser Zeit ist Geduld gefragt, da die Familienkassen viele Anträge bearbeiten müssen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Ausgang.
Weitere finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland
Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, weitere finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland bereitzustellen. Neben bereits bestehenden Programmen wie Elterngeld und Kinderzuschlag gibt es eine Reihe neuer Maßnahmen, die Familien entlasten sollen. Hier sind die relevanten Informationen:
- Erhöhung des Kindergeldes: Ab Januar 2023 wird das Kindergeld auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht. Diese Erhöhung ermöglicht Familien eine bessere finanzielle Absicherung.
- Anhebung des Kinderzuschlags: Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen wird ebenfalls auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben. Dadurch erhalten Familien mit geringem Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.
- Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener durch das neue Bürgergeld 502 Euro erhalten, was einer Erhöhung um 53 Euro im Vergleich zu bisher entspricht. Die Regelsätze für Kinder werden ebenfalls erhöht, je nach Alter um 33 bis 44 Euro pro Monat.
- Erweiterung des Wohngelds: Das Wohngeld wird auf rund zwei Millionen Haushalte ausgeweitet, und es wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, um den steigenden Heizkosten entgegenzuwirken. Dadurch werden Familien bei den Wohnkosten entlastet.
Diese finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sollen helfen, die finanzielle Belastung von Familien in Deutschland zu verringern. Neben der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags bietet das neue Bürgergeld alleinstehenden Erwachsenen eine höhere finanzielle Absicherung. Die Erweiterung des Wohngelds und die Einführung einer Heizkostenkomponente sollen den steigenden Wohnkosten entgegenwirken. Mit diesen Maßnahmen setzt die Bundesregierung sich dafür ein, Familien in Deutschland zu unterstützen.