Seit dem 1. Januar 2017 wurden die bisherigen drei “Pflegestufen” in Deutschland durch fünf “Pflegegrade” ersetzt. Diese Änderung wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt, welches den rechtlichen Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definierte und neue Bewertungsrichtlinien vorschrieb.
Die vorherigen drei “Pflegestufen” waren:- Pflegestufe 1: “Erhebliche Pflegebedürftigkeit”- Pflegestufe 2: “Schwerpflegebedürftigkeit”- Pflegestufe 3: “Schwerstpflegebedürftigkeit”
Vor der Einführung der “Pflegegrade” wurden psychisch erkrankte und intellektuell behinderte Menschen nicht als pflegebedürftig anerkannt, da sie oft keine physischen Einschränkungen hatten. Dies betraf auch Menschen mit Demenz im Frühstadium. Bis zum 31. Dezember 2016 konnten jedoch Personen, bei denen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder MEDICPROOF eine “erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz” feststellten, die sogenannte “Pflegestufe 0” erhalten.
Die Bewertung der “Pflegestufen” basierte auf zwei Hauptkriterien:- Grundpflege: Welche Unterstützung benötigt die Person für tägliche Aktivitäten wie Körperhygiene, Ernährung, Mobilität und Hausarbeit?- Zeitlicher Aufwand: Wie viel Zeit wird für die erforderliche Unterstützung benötigt?
Der zeitliche Aufwand für verschiedene Pflegeaktivitäten bestimmte die zugewiesene “Pflegestufe”. Je mehr Hilfe und Zeit benötigt wurden, desto höher war die zugewiesene Pflegestufe. Seit dem 1. Januar 2017 basiert die Bewertung der Pflegebedürftigkeit auf einem neuen Bewertungsverfahren, das sich auf die Eigenständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten der Einzelperson konzentriert.
Welche Pflegestufen gibt es in Deutschland?
Seit dem 01.01.2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die die ehemaligen drei Pflegestufen abgelöst haben. Die alten Pflegestufen waren Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3.
- Pflegegrad 1: Dieser Grad bezeichnet eine “Erhebliche Pflegebedürftigkeit”.
- Pflegegrad 2: Hier handelt es sich um eine “Schwerpflegebedürftigkeit”.
- Pflegegrad 3: Dieser Grad kennzeichnet eine “Schwerstpflegebedürftigkeit”.
- Pflegegrad 4: Pflegebedürftige in diesem Grad haben eine “Schwerstpflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung”.
- Pflegegrad 5: Der höchste Pflegegrad steht für eine “Schwerstpflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung und zusätzlichem Bedarf an regelmäßiger Unterstützung im Alltag”.
Vor der Umstellung auf die Pflegegrade gab es auch eine Sonderregelung für psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen sowie Menschen mit Demenz im frühen Stadium, die als Pflegestufe 0 bezeichnet wurde. Diese Menschen wurden nicht als pflegebedürftig anerkannt, es sei denn, es wurde eine “erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz” festgestellt. Die Umstellung auf die Pflegegrade erfolgte aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das den gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definierte und demenzerkrankte Menschen stärker berücksichtigte.
Voraussetzungen für die Pflegestufen in Deutschland
Die Voraussetzungen für die Pflegestufen in Deutschland wurden bis zum 31.12.2016 nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) festgelegt. Es gab drei Pflegestufen:
- Pflegestufe 1: Diese Stufe bezeichnete eine “Erhebliche Pflegebedürftigkeit”.
- Pflegestufe 2: Diese Stufe bezeichnete eine “Schwerpflegebedürftigkeit”.
- Pflegestufe 3: Diese Stufe bezeichnete eine “Schwerstpflegebedürftigkeit”.
Zusätzlich gab es die Pflegestufe 0 als Sonderfall. Psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen wurden bis zur Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade nicht als pflegebedürftig anerkannt. Wenn jedoch Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF eine “erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz” feststellten, erhielten Versicherte die sogenannte “Pflegestufe 0”. Mit dieser Pflegestufe konnten bestimmte Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgte anhand von zwei wesentlichen Kriterien:
- Grundpflege: Hierbei wurde ermittelt, auf welche Hilfen zur alltäglichen Lebensführung die betroffene Person angewiesen ist. Dies umfasste Hilfestellungen zur Körperpflege, Ernährung, Mobilität im Alltag und hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Zeitlicher Aufwand: Es wurde ermittelt, wie viel Zeit die entsprechende Hilfestellung am Tag in Anspruch nimmt.
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF berücksichtigte den Zeitaufwand für die verschiedenen Tätigkeiten, um den Pflegeaufwand des Versicherten zu bewerten. Je mehr Zeit die Unterstützung für die Grundpflege in Anspruch nahm, desto höher wurde die Pflegestufe eingestuft.
Seit dem 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Diese Umstellung erfolgte aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das den gesetzlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definierte. Die genauen Voraussetzungen für die Pflegegrade können in der Themenwelt zu den Pflegegraden nachgelesen werden.
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Die Pflegestufe wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Nachdem der Antrag zur Einstufung des Pflegegrades bei der Pflegekasse eingereicht wurde, wird innerhalb von fünf Wochen ein Termin für das Gutachten vereinbart. Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen:
- Mobilität: Hier wird bewertet, wie gut eine Person in der Lage ist, sich selbstständig fortzubewegen. Dazu gehören das Gehen, das Treppensteigen und die Nutzung von Hilfsmitteln wie einem Rollator oder Rollstuhl.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Es wird überprüft, wie gut jemand Denkaufgaben lösen kann, sich merken kann und wie die sprachlichen Fähigkeiten sind. Auch die Fähigkeit zur Orientierung in der Zeit und am Ort wird hier berücksichtigt.
- Verhaltensweisen und psychische Belastung: Hier wird analysiert, wie jemand in seinem Verhalten auf die Pflege- und Betreuungssituation reagiert. Auch psychische Belastungen, wie zum Beispiel Depressionen oder Ängste, werden bewertet.
- Selbstversorgung: Es wird untersucht, inwieweit jemand in der Lage ist, sich selbstständig zu waschen, anzukleiden und Nahrung aufzunehmen. Auch die Fähigkeit zur Toilettengangskontrolle wird hier beurteilt.
- Umgang mit krankheits- & therapiebedingten Anforderungen: Hier wird überprüft, wie gut jemand in der Lage ist, mit seiner Erkrankung umzugehen und Therapiemaßnahmen eigenständig durchzuführen. Die Einhaltung von Medikamenten und das Verständnis von Behandlungsanweisungen werden ebenfalls bewertet.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Es wird untersucht, wie gut jemand in der Lage ist, seinen Alltag zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen. Auch die Teilnahme an Freizeitaktivitäten wird hier berücksichtigt.
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, und auf Basis der Gesamtpunktzahl schlägt der Gutachter einen Pflegegrad vor oder stellt keine Pflegebedürftigkeit fest. Die Krankenkasse entscheidet anschließend über die Pflegebedürftigkeit und legt den Pflegegrad fest. Bei Unzufriedenheit mit dem zugeteilten Pflegegrad kann innerhalb eines Monats Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.
Unterschiede zwischen den Pflegestufen in den deutschen Bundesländern
Die Unterschiede zwischen den Pflegestufen in den deutschen Bundesländern können auf drei mögliche Gründe zurückgeführt werden: Pflegegradmix, Personalbemessung und Kosten je Mitarbeiter. Der Pflegegradmix bezieht sich auf die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die verschiedenen Pflegegrade. Pflegeheime, die überwiegend Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden versorgen, haben höhere Einnahmen, aber auch höhere Kosten.
Ein weiterer Faktor ist die Personalbemessung. Die Anzahl der Personalstellen in Pflegeheimen orientiert sich üblicherweise an den in den Rahmenverträgen je Bundesland festgelegten Personalschlüsseln. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zum Beispiel kommen in Berlin bis zu 3,9 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auf eine pflegerische Vollkraft, während es in Schleswig-Holstein bis zu 5,4 sind. Dies bedeutet, dass in Berlin mehr Pflegekräfte eingesetzt werden müssen, was zu höheren Personalkosten führt.
Zusätzlich beeinflussen auch die Kosten je Mitarbeiter die Unterschiede zwischen den Pflegestufen in den Bundesländern. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) variiert erheblich. Zum Beispiel beträgt der durchschnittliche EEE im Saarland 879,05 €, während er in Thüringen nur 218,16 € beträgt. Die Einnahmen aus den Leistungsbeträgen der Pflegekasse und die Personalkosten beeinflussen die Höhe des EEE.
Insgesamt zeigen diese Unterschiede, dass die Umsetzung der Pflegestufen in den deutschen Bundesländern nicht einheitlich ist. Die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die Pflegegrade, die Personalbemessung und die Kosten je Mitarbeiter variieren von Bundesland zu Bundesland. Diese regionalen Unterschiede können Auswirkungen auf die Qualität und die Kosten der pflegerischen Versorgung haben.
Pflegestufe beantragen in Deutschland
Um einen Pflegegrad in Deutschland zu beantragen, müssen Sie die Kriterien erfüllen, um als pflegebedürftig gemäß § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch) anerkannt zu werden. Das bedeutet, dass Sie gesundheitsbezogene Beeinträchtigungen in Ihrer Fähigkeit haben, sich selbst zu pflegen und Unterstützung von anderen benötigen. Diese Beeinträchtigungen können körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sein und müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate mit einer bestimmten Schweregemindert sein, wie in § 15 definiert.
Sie können auf verschiedene Arten einen Pflegegrad beantragen:
- Telefonische Antragstellung: Sie können Ihre Pflegekasse oder die Pflegekasse der versicherten Person anrufen, um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu beantragen. Nach Erhalt des Formulars muss die versicherte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter es ausfüllen und zur Pflegekasse zurücksenden. Ein medizinischer Gutachter wird dann eine persönliche Einschätzung vereinbaren.
- Schriftliche Antragstellung: Sie können einen schriftlichen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, indem Sie einen Brief an die Pflegekasse senden.
- Antragstellung über einen Pflegestützpunkt: Wenn Sie lieber nicht telefonisch oder schriftlich beantragen möchten, können Sie einen Pflegestützpunkt aufsuchen, um sich beraten zu lassen und einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
- Antragsformular/Vorlage: Es gibt vorgefertigte Formulare oder Vorlagen, die den Antragsprozess vereinfachen sollen. Sie können die erforderlichen Informationen am Computer eingeben, das Formular ausdrucken und an die Pflegekasse senden.
Die spezifischen Kontaktdaten für jede Pflegeversicherung finden Sie auf ihren jeweiligen Websites.
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, hat die Pflegekasse maximal 25 Arbeitstage Zeit, um Sie schriftlich über den zugewiesenen Pflegegrad zu informieren. In dringenden Fällen muss eine Entscheidung innerhalb einer Woche getroffen werden. Wenn die Pflegekasse diese Frist nicht einhält, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 70 € pro Woche Verzögerung.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den bereitgestellten Rohdaten basieren und Änderungen unterliegen können.
Finanzielle Leistungen bei den verschiedenen Pflegestufen in Deutschland
Die finanziellen Leistungen bei den verschiedenen Pflegestufen in Deutschland bieten eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Vorteile und Hilfen, die in den einzelnen Pflegestufen verfügbar sind.
- In der vollstationären Pflege wird je nach Pflegegrad ein monatliches Pflegegeld gewährt. Die Beträge variieren von 125 Euro für Pflegegrad 1 bis hin zu 2.005 Euro für Pflegegrad 5.
- Bei der Pflegesachleistung besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, die sich nach dem Pflegegrad richtet. Die Leistungen erstrecken sich von bis zu 724 Euro pro Monat für Pflegegrad 2 bis zu 2.095 Euro pro Monat für Pflegegrad 5.
- Um pflegende Angehörige zu entlasten, steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu, wenn sie zu Hause versorgt werden.
- Zusätzlich gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, ein monatliches Pflegegeld zu erhalten. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt zwischen 316 Euro pro Monat für Pflegegrad 2 und 901 Euro pro Monat für Pflegegrad 5.
Eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld ist ebenfalls möglich, falls die pflegebedürftige Person die Sachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt. In solchen Fällen wird ein anteiliges Pflegegeld gewährt.
Die genannten Beträge für finanzielle Leistungen bei den Pflegestufen können sich ändern. Daher empfiehlt es sich, die entsprechenden Übersichten und Musterschreiben auf den verlinkten Seiten zu konsultieren, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Rolle der Pflegestufe bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung in Deutschland
Die Pflegestufe spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung in Deutschland. Die Pflegeversicherung bietet pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen in Pflegeheimen an, insbesondere für die vollstationäre Pflege. Der monatliche Zuschuss beträgt beispielsweise 125 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Seit einer Neuregelung im Jahr 2017 wurde der Eigenanteil für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 vereinheitlicht. Dennoch variiert der pflegebedingte Eigenanteil von Einrichtung zu Einrichtung. Um Pflegebedürftige vor steigenden Pflegekosten zu schützen, hat die Pflegeversicherung seit Januar 2022 einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil eingeführt, der mit der Dauer der vollstationären Pflege ansteigt. Dadurch wird der finanzielle Aufwand für die Pflegebedürftigen begrenzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der vollstationären Pflege zusätzlich zu den pflegebedingten Kosten auch Kosten für Unterbringung, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten anfallen. Diese Faktoren können die Gesamtbelastung für Pflegebedürftige und ihre Familien beeinflussen. Somit ist es essenziell, bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung die individuellen finanziellen Möglichkeiten in Bezug auf die Pflegestufe zu berücksichtigen.
- Es gibt auch alternative Versorgungsmöglichkeiten wie die teilstationäre Versorgung, wie beispielsweise Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege für begrenzte Zeiträume. Diese Optionen können eine Lösung bieten, wenn eine stationäre Pflegeeinrichtung nicht sofort erforderlich ist.
- Abhängig von den individuellen Bedürfnissen und der Pflegestufe gibt es verschiedene Arten von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Dazu gehören Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime. Viele Einrichtungen bieten auch eine Kombination dieser Typen an, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
- Zusätzlich zu den genannten Einrichtungen gibt es spezialisierte Pflegeeinrichtungen, wie beispielsweise Hospize, die auf die palliative Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ausgerichtet sind. Diese Einrichtungen bieten spezifische Pflegeleistungen und Unterstützung für Patienten und ihre Familien in den letzten Lebensphasen.
Daher ist es wichtig, die Rolle der Pflegestufe bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung in Deutschland zu beachten. Nicht nur die Kosten, sondern auch die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sollten in Betracht gezogen werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.