Wie lange telefonische Krankschreibung: Darauf solltest du achten

Die telefonische Krankschreibung ist eine aktuelle Regelung in Deutschland, die aufgrund der Coronapandemie wieder zugelassen wurde. Sie ermöglicht es Patientinnen und Patienten, bei leichten Erkrankungen ohne schwere Symptome telefonisch eine Krankschreibung von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Dies bedeutet, dass die Patienten in der Vergangenheit bereits persönlich in der Praxis behandelt wurden.

Der Bundestag hat diese Regelung verabschiedet und den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, entsprechende Richtlinien für die telefonische Krankschreibung auszuarbeiten. Auch der Bundesrat hat dieser Regelung zugestimmt. Bereits jetzt ist es möglich, in bestimmten Fällen eine Krankschreibung per Videosprechstunde zu erhalten. Hierbei muss die Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde festgestellt werden und es gilt nur für Erstbescheinigungen für einen Zeitraum von maximal sieben Tagen. Für Folgebescheinigungen müssen die Patienten wieder persönlich in der Praxis erscheinen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es kein generelles Recht auf eine Krankschreibung in einer Videosprechstunde gibt. Die Entscheidung darüber, ob eine telefonische Krankschreibung ausgestellt wird, liegt immer bei der Ärztin oder dem Arzt. Auch für bisher unbekannte Patientinnen und Patienten ist es möglich, in der Videosprechstunde eine Krankschreibung für bis zu drei Tage zu erhalten. Diese Regelung soll dazu beitragen, den persönlichen Kontakt in der Arztpraxis in Zeiten der Pandemie zu minimieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die telefonische Krankschreibung nur für leichte Erkrankungen gilt und bei schwereren Krankheiten oder Symptomen weiterhin eine persönliche Untersuchung in der Praxis notwendig ist. Zudem ist sie zeitlich begrenzt und dient nicht als Ersatz für eine langfristige Arbeitsunfähigkeit. Die telefonische Krankschreibung ist eine vorübergehende Maßnahme, die in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt und nicht als generelles Mittel zur Arbeitsunfähigkeit genutzt werden sollte.

Was ist eine telefonische Krankschreibung?

Eine telefonische Krankschreibung bezieht sich auf die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) telefonisch zu erhalten, ohne persönlich einen Arzt aufzusuchen. Dieses Verfahren wurde durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVV) ermöglicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, Richtlinien zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Ursprünglich war diese Form der Krankschreibung während der Corona-Pandemie nur für leichte Atemwegserkrankungen vorgesehen, wurde aber durch eine Gesetzesänderung erweitert, um auch andere leichte Erkrankungen abzudecken.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die telefonische Krankschreibung nur für Patientinnen und Patienten gilt, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Der G-BA arbeitet aktuell an der Ausarbeitung entsprechender Richtlinien, die innerhalb der nächsten sechs Monate veröffentlicht werden sollen. Neben der telefonischen Krankschreibung gibt es auch die Option der Krankschreibung per Videosprechstunde. Es ist jedoch zu betonen, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkannt wird.

Die Einführung der telefonischen Krankschreibung sowie der Krankschreibung per Videosprechstunde wird voraussichtlich zukünftig an Bedeutung gewinnen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Ärztemangels im ländlichen Raum und der zunehmenden digitalen Affinität der Bevölkerung zu erwarten. Die telemedizinische Krankschreibung ermöglicht es Patientinnen und Patienten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bequem von zu Hause aus zu erhalten, ohne persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Dies kann Zeit, Kosten und Aufwand sparen.

Ist eine telefonische Krankschreibung rechtlich gültig?

Eine telefonische Krankschreibung hat in Deutschland wieder rechtliche Gültigkeit. Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, die es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ermöglicht, entsprechende Richtlinien für die telefonische Krankschreibung festzulegen. Diese Regelung wurde auch vom Bundesrat gebilligt. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen kann. Es gibt keine Beschränkung auf leichte Atemwegserkrankungen wie während der Corona-Pandemie. Die telefonische Krankschreibung ist jedoch nur für Krankheiten ohne schwere Symptome und nur für Patientinnen und Patienten möglich, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind.

Gesetzliche Grundlage für die telefonische Krankschreibung

Die rechtliche Grundlage für die telefonische Krankschreibung findet sich im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVV). Dieses Gesetz regelt eine Ergänzung des § 92 Abs. 4a SGB V und beauftragt den G-BA, Richtlinien zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Gemäß dieser Regelung kann eine telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen auch weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen.

Unterschiede zwischen Unternehmen

Die Anforderungen an ein ärztliches Attest variieren je nach Unternehmen. In vielen Betrieben ist es üblich, dass erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorgelegt werden muss. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Krankschreibung verlangen. Im Ausland sind die Anforderungen an ein Attest teilweise großzügiger. In Schweden kann man beispielsweise in der Regel eine Woche ohne ärztliche Krankschreibung fehlen. Diese Unterschiede führen dazu, dass Deutschland weltweit mit circa 15 bis 20 Arztbesuchen pro Einwohner das Ranking anführt.

Kann man auf telefonische Krankschreibung bestehen?

Das hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. In Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, jedoch nur unter gewissen Umständen.

Generell gilt, dass für eine telefonische Krankschreibung der Patient bereits persönlich in der betreffenden Praxis bekannt sein muss und die Arbeitsunfähigkeit über die Videosprechstunde feststellbar sein muss. Dies gilt nur für Erstbescheinigungen und maximal für sieben Tage. Für Folgebescheinigungen müssen Patienten wieder persönlich in der Praxis erscheinen. Auch wenn die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung besteht, gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Die Entscheidung liegt immer bei der Ärztin oder dem Arzt.

Darüber hinaus gibt es regionale und auch unternehmensspezifische Unterschiede in Bezug auf die Regelungen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber verlangen eine AU erst ab dem vierten Krankheitstag, während einige schon ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Auch die Fristen für das Vorlegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingten Fehlzeiten können variieren. In vielen Unternehmen muss ein Attest erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden, während andere Betriebe eine ärztliche Krankschreibung schon ab dem ersten Fehltag fordern.

Die deutsche Bürokratie hat sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Krankschreibung digitalisiert. Es besteht bereits die Möglichkeit einer digitalen Krankschreibung, bei der die Praxen automatisch eine digitale Kopie der AU an den Arbeitgeber schicken. Die Bundesregierung möchte nun auch eine Regelung schaffen, um telefonische Krankschreibungen wieder zuzulassen, allerdings nur für leichte Krankheiten und für Patienten, die bereits in der jeweiligen Praxis bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde beauftragt, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten. Auch jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.

Was am Telefon sagen bei Krankmeldung?

Wenn es um eine Bankmeldung geht, gibt es verschiedene Regelungen, auf die man achten muss. Bis zum 31. März 2023 war es möglich, sich bei Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um das Ansteckungsrisiko in Wartezimmern zu reduzieren. Ab dem 1. April 2023 ist eine telefonische Krankschreibung nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Vertragsärzte dürfen einem Patienten nur dann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Dies kann beispielsweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 der Fall sein.

Regelungen für telefonische Krankschreibung

Während der Corona-Pandemie war es möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn man unter leichten Atemwegserkrankungen litt. Dies war jeweils für maximal sieben Tage möglich und konnte einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. Doch seit dem 1. April 2023 muss man wieder eine Arztpraxis aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Die genauen Regelungen für eine telefonische Krankmeldung können sich jedoch ändern, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) überarbeiten muss. Eine endgültige Entscheidung darüber ist für Januar 2024 geplant.

Wichtige Informationen bei telefonischer Krankmeldung

Wenn man sich telefonisch krankschreiben lassen möchte, ist es wichtig, dem Arzt alle relevanten Informationen zu geben. Dazu gehört eine detaillierte Beschreibung der Symptome, wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Schnupfen. Auch die Dauer der Beschwerden und ob man bereits andere medizinische Behandlungen in Anspruch genommen hat sollten angegeben werden. Zudem ist es wichtig, mitzuteilen, ob man unter Quarantäne steht oder Kontakt zu COVID-19-Erkrankten hatte. Je nach Situation kann eine telefonische Krankschreibung dann ausgestellt werden oder der Patient wird aufgefordert, sich in der Praxis vorzustellen.

Werden Online Krankschreibungen vom Arbeitgeber akzeptiert?

Ja, Arbeitgeber akzeptieren Online-Krankschreibungen. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eine digitale Schnittstelle zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber ist zum 1. Januar 2023 erfolgt.

Durch die Digitalisierung können Krankschreibungen nun direkt in das Zeiterfassungssystem der Firma eingespielt werden, was Vorteile für die Personalplanung und Zeitersparnis bei der Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet.

Für die Mitarbeitenden bringt die Möglichkeit der Online-Krankschreibung auch den Vorteil, dass der ausstellende Facharzt anonymisiert wird, um datenschutzrechtlich bedenkliche Situationen zu vermeiden.

Nichtsdestotrotz ist zu beachten, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt, wie vom Arbeitsgericht Berlin im Sommer 2021 entschieden wurde. Es bleibt also weiterhin der Hausarzt als bevorzugte Stelle für Krankschreibungen bestehen.

Dennoch kann die telemedizinische Variante aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und des Ärztemangels im ländlichen Raum in Zukunft wahrscheinlich zunehmen. Arbeitgeber sollten sich daher mit diesem Thema auseinandersetzen und die Vor- und Nachteile der Online-Krankschreibung für ihr Unternehmen abwägen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer telefonischen Krankschreibung?

Die telefonische Krankschreibung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil besteht darin, dass sie in bestimmten Fällen, insbesondere bei Krankheiten ohne schwere Symptome, ermöglicht wird. Dies kann dazu beitragen, den Arbeitsausfall zu reduzieren und die Produktivität aufrechtzuerhalten. Zudem kann die telefonische Krankschreibung in der aktuellen Coronapandemie dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr zu verringern, da die Patienten nicht persönlich in der Arztpraxis erscheinen müssen.

Ein weiterer Vorteil der telefonischen Krankschreibung ist die Zeitersparnis für sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arzt. Die Krankschreibung kann direkt telefonisch erfolgen, ohne dass der Patient persönlich in der Praxis erscheinen muss. Dies kann insbesondere bei leichten Erkrankungen oder Erstbescheinigungen für einen kurzen Zeitraum von bis zu sieben Tagen praktisch sein.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile bei der telefonischen Krankschreibung. Zum einen ist sie nur bei Patienten möglich, die bereits in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Neue Patienten können nur eine Krankschreibung für bis zu drei Tage per Videosprechstunde erhalten. Zudem liegt die Entscheidung über eine telefonische Krankschreibung immer beim Arzt, es besteht also kein Rechtsanspruch darauf.

Des Weiteren gibt es keine einheitliche Regelung, ab wann eine Krankmeldung generell beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Jeder Arbeitgeber legt dies individuell fest. Die meisten verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem vierten Krankheitstag, während andere bereits ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen.

Insgesamt bietet die telefonische Krankschreibung gewisse Vorteile, insbesondere in Bezug auf Zeitersparnis und Infektionsschutz. Allerdings ist sie nicht für alle Patienten und Krankheitsfälle geeignet und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die genauen Regelungen und Anforderungen können je nach Arztpraxis und Arbeitgeber variieren.

Wie lange darf ein Arzt wegen Depression krank schreiben?

Die Dauer einer ärztlichen Krankschreibung aufgrund von Depressionen variiert je nach individuellem Fall. Es gibt keine festgelegte Regelung, wie lange eine Krankschreibung bei dieser Erkrankung dauern sollte. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin, basierend auf der individuellen Situation des Patienten oder der Patientin. Es ist wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Krankschreibung verlängert.

  • Einflussfaktoren auf die Dauer einer Krankschreibung wegen Depression:
  • Es gibt verschiedene Faktoren, die die Dauer einer Krankschreibung aufgrund von Depressionen beeinflussen können. Dazu gehört die Schwere der Depression und der individuelle Heilungsprozess des Patienten oder der Patientin. Manche Menschen benötigen eine längere Zeit der Auszeit, um sich zu erholen, während andere schneller wieder arbeitsfähig sind. Weitere Einflussfaktoren können auch die Art der Tätigkeit und der Arbeitsplatz selbst sein. Berufe mit hoher Belastung und Stress können möglicherweise eine längere Krankschreibung erforderlich machen, um dem Patienten oder der Patientin ausreichend Zeit zur Genesung zu geben.

    Krankmeldung von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an:

    Es gibt jedoch eine allgemeine Regelung, dass Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit verlangen können. Das bedeutet, dass der Patient oder die Patientin auch bei einer kurzfristigen Erkrankung wie einer Depression eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Es ist ratsam, sich bei seinem Arbeitgeber frühzeitig über die genauen Anforderungen und Vorgehensweisen im Falle einer Krankschreibung zu informieren.

    Rücksprache mit dem behandelnden Arzt:

    Die genaue Dauer der Krankschreibung sollte daher immer mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin besprochen werden. Der Arzt oder die Ärztin wird die individuelle Situation des Patienten oder der Patientin einschätzen und entsprechend eine angemessene Dauer der Krankschreibung festlegen. Es ist wichtig, dass der Patient oder die Patientin während der Krankschreibung regelmäßig Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin hält, um den Fortschritt der Genesung zu besprechen und gegebenenfalls die Krankschreibung anzupassen. Die Behandlung von Depressionen erfordert oft eine ganzheitliche Herangehensweise, die neben der medizinischen Behandlung auch Psychotherapie und Selbstfürsorge umfasst. Die individuelle Therapieplanung spielt daher eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Dauer der Krankschreibung.

    Wie kann man Missbrauch der telefonischen Krankschreibung verhindern?

    Um den Missbrauch der telefonischen Krankschreibung zu verhindern, hat der Bundestag eine Regelung verabschiedet, die den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu auffordert, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten. Diese sollen sicherstellen, dass die telefonische Krankschreibung nur für Krankheiten ohne schwere Symptome und nur für bereits bekannte Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Arztpraxis möglich ist. Zudem besteht bereits jetzt die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Krankschreibungen per Videosprechstunde zu erhalten.

    Um auch die Arbeitgeber vor Missbrauch zu schützen, haben sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Jedoch variiert die genaue Regelung, ab wann eine Krankmeldung generell vorgelegt werden muss, von Unternehmen zu Unternehmen. Die meisten Arbeitgeber verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, während einige bereits ab dem ersten Tag eine solche Bescheinigung verlangen.

    Um die hohen Kosten durch krankgeschriebene Beschäftigte zu reduzieren, ist es wichtig, regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen. Dies wurde auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) für das Jahr 2019 empfohlen. Zudem sollten Transparenz und eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fehlzeiten gefördert werden. In Krisenzeiten wie der Coronapandemie reduzieren sich die Fehltage der Beschäftigten häufig, möglicherweise aufgrund einer Solidarität mit dem Unternehmen, der Angst vor Arbeitsplatzverlust oder der Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.

    Welche Alternativen gibt es zur telefonischen Krankschreibung?

    EineAlternative zur telefonischen Krankschreibung besteht darin, eine Videosprechstunde in Anspruch zu nehmen. Dabei wird die Arbeitsunfähigkeit des Patienten über eine virtuelle Konsultation festgestellt. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen. So muss der Patient bereits in der betreffenden Praxis persönlich bekannt sein und die Arbeitsunfähigkeit muss auch über die Videosprechstunde eindeutig feststellbar sein. Diese Möglichkeit gilt nur für Erstbescheinigungen für maximal sieben Tage. Für Folgebescheinigungen muss der Patient wieder persönlich in der Praxis erscheinen. Auch bisher unbekannte Patienten können eine Krankschreibung für bis zu drei Tage per Videosprechstunde erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde gibt. Die Entscheidung darüber liegt immer bei der Ärztin oder dem Arzt.

    Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, ab wann eine Krankmeldung generell beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Jeder Arbeitgeber legt diese Frist individuell fest. Die meisten verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem vierten Krankheitstag, während einige Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung fordern. Diese Regelung kann je nach Unternehmen variieren und sollte daher im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung geregelt sein.

    Bei Infektionen mit der Omikron-Variante, die häufig milde oder sogar symptomlose Verläufe aufweisen, sind Patienten ohne Symptome in der Regel nicht arbeitsunfähig. In solchen Fällen wird eine häusliche Isolation allein aus infektionsrechtlichen Gründen empfohlen. Betroffene sollten sich daher an die zuständigen Gesundheitsämter wenden, um weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion zu besprechen.